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Abfallgebühren Satzung für nichtig erklärt: Fallen Müllgebühren im Salzlandkreis weg?

Erst klagten die Bungalow-Besitzer in Ostelbien, dann war der Aufschrei unter den Kleingärtnern groß. Nur ein halbes Jahr nach Kompromissfindung und neuem Kreistagsbeschluss sind die Abfall- und die Abfallgebührensatzung des Salzlandkreises gerichtlich erneut für nichtig erklärt worden. Geklagt hatten nun Gewerbetreibende.

Von Sabine Lindenau 16.02.2022, 19:15
Die Müllabfuhr kommt, wie hier in der Wilhelm-Hellge-Straße in Schönebeck. Der Kreiswirtschaftsbetrieb muss seine Abfall- und Abfallgebührensatzung nach einem Gerichtsurteil erneut ändern.
Die Müllabfuhr kommt, wie hier in der Wilhelm-Hellge-Straße in Schönebeck. Der Kreiswirtschaftsbetrieb muss seine Abfall- und Abfallgebührensatzung nach einem Gerichtsurteil erneut ändern. Foto: Archiv

Staßfurt/Schönebeck - Die Geschichte der Abfallgebührensatzung im Salzlandkreis ist eine scheinbar unendliche. Zweimal wurde sie bereits gerichtlich für nichtig erklärt. Die Kläger bekamen Recht. Aber schützt es sie und die anderen Menschen im Salzlandkreis tatsächlich vor den Gebühren?