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Gebühren Stadtrat Hecklingen will Sterben nicht teurer machen

Der Hecklinger Stadtrat tut sich schwer mit der neuen Friedhofsgebührensatzung, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten sollte. Hinterbliebene sollen nicht stärker zur Kasse gebeten werden.

Von René Kiel 16.12.2021, 03:19
Die Trauerhalle auf dem Hecklinger Friedhof wurde nach der Wende errichtet. Für eine Trauerfeier werden jetzt noch 88 Euro fällig. Mit der neuen Satzung würden sich die Gebühren mit 195 Euro mehr als verdoppeln und wären immer noch nicht kostendeckend.
Die Trauerhalle auf dem Hecklinger Friedhof wurde nach der Wende errichtet. Für eine Trauerfeier werden jetzt noch 88 Euro fällig. Mit der neuen Satzung würden sich die Gebühren mit 195 Euro mehr als verdoppeln und wären immer noch nicht kostendeckend. Archivfoto: René Kiel

Hecklingen - Der Stadtrat Hecklingen ist gegen eine Erhöhung der Friedhofsgebühren. Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) hatte die neue Satzung erneut zur Abstimmung gestellt. Sie sollte die bislang geltende Regelung aus dem Jahr 2015 mit einem Kostendeckungsgrad von lediglich rund 30 Prozent ablösen.