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Jobcenter darf 36-Jährigem auf Grund fehlender Nachweise nur Arbeit im ersten Beruf vermitteln Vom steinigen Weg zum vermeintlichen Traumjob als Mitarbeiter Luftsicherheit

Von Falk Rockmann 11.07.2012, 05:21

Greifbar nahe wähnte Sven Lindenberg seinen Traumberuf als Mitarbeiter Luftsicherheit am Flughafen Cochstedt. Doch das Jobcenter verwehrte dem 36-Jährigen einen Bildungsgutschein für einen fehlenden Lehrgang. Bitter für ihn die Begründung: Der gelernte Kraftfahrer sei vorrangig in seinem bisherigen Beruf zu vermitteln.

Staßfurt/Hecklingen l Sven Lindenberg kann es einfach nicht glauben. "Von der Interport Consult wurden mir die besten Voraussetzungen bescheinigt für eine Tätigkeit als Mitarbeiter Luftsicherheit." Er habe beim Militär eine Spezialausbildung in der Richtung genossen, auch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt, als er sich mit einer Sicherheitsfirma selbständig machte.

Nun war der 36-Jährige einer von fünf Bewerbern, die die Interport Consult gern einstellen wollte. Während die anderen vier in der vergangenen Woche ihre Weiterbildung begonnen haben, sollte Sven Lindenberg auf Grund seiner Vorkenntnisse erst ab 20. August einsteigen.

Doch die Frist für die Anmeldung auch dafür endete letzten Donnerstag.

"Fahrzeiten einhalten, drohende Strafen und immer die Zeit im Nacken."

Nach Aussage des Hecklingers trage das Jobcenter Staßfurt die Schuld, dass er es nicht fristgerecht schaffte, weil ihm die Behörde den dafür nötigen Bildungsgutschein bis heute verwehrt habe.

Das liege ursächlich darin begründet, dass das Jobcenter ihn nur als Berufskraftfahrer vermitteln wolle, weil er diesen Beruf gelernt hat. "Aber gerade das will ich nicht mehr", erklärt der Hecklinger.

Zu viele negative Erfahrungen habe er in diesem Beruf machen müssen.

Einerseits ging eine Beziehung in die Brüche auf Grund der Arbeitszeiten. Andererseits gefielen ihm die allgemeinen Arbeitsbedingungen eines Berufskraftfahrers nicht mehr. "Fahrzeiten einhalten, die ständige Suche nach Rastplätzen, drohende Strafen und immer die Zeit im Nacken." Hinzu komme eine Bezahlung von sechs bis sieben Euro Brutto, das gerade mal reiche, um zum Arbeitsort zu gelangen.

Doreen Albrecht, Leiterin des Bereichs Eingliederung beim Jobscenter des Salzlandkreises am Standort Staßfurt, kann rein menschlich gesehen die Beweggründe für den gewünschten Berufswechsel verstehen.

"Wir haben einen gesetzlichen Auftrag: Zuerst die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts prüfen."

"Wir haben aber einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Und der lautet in erster Linie, dass wir die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts prüfen müssen." Das wüssten die Kunden des Jobcenters auch. "Mit unseren Fallmanagern werden gemeinsam mit den Arbeitsuchenden Vermittlungsstrategien ausgearbeitet. Diese Eingliederungsverträge werden auch von beiden Seiten unterschrieben."

Persönliche Bedürfnisse würden dabei natürlich auch berücksichtigt, aber erst zweitrangig. Auch im Fall von Sven Lindenberg habe man geschaut, welche Möglichkeiten er künftig besser nutzen könnte. So hätte er die Chance erhalten, entsprechende Unterlagen über seine zweite Ausbildung beizubringen als Beweis, dass er in der Branche tätig gewesen sei. Das habe er aber bis gestern nicht geschafft.

Der 36-Jährige begründet das damit, dass diese Unterlagen von ehemaligen Arbeitgebern zurückgehalten würden. Er sei immer noch dabei, vom Bund und von Veranstaltern der Expo 2000 beziehungsweise der CeBit Papiere zurückzubekommen. Die Quittung für den Bildungsgutschein hat er nun.

Allein das Angebot von Interport Consult reiche einfach nicht aus, so Doreen Albrecht. Auch seine Gewerbeanmeldung/-abmeldung fehle bislang. Dass etwaige Unterlagen beim Jobcenter abhanden gekommen seien, wie der Arbeitsuchende versichert, bestreitet die Bereichsleiterin.

Sie unterstreicht noch einmal die Begründung: Entsprechende Nachweise würden bislang fehlen.

"Würde er sie beibringen, wäre das auf jeden Fall nochmal zu prüfen", so Doreen Albrecht.

Das heißt nicht, dass das Jobcenter dem jungen Mann nicht weiter Angebote gemacht hat. Zwei von Unternehmen aus der unmittelbaren Umgebung konnten unterbreitet werden.

Dabei sei man im übrigen verpflichtet, sich bei entsprechenden Arbeitgebern zu melden, um sonst drohende Sanktionen auszuschließen.

"Grundsätzlich kann sich jeder Kunde selbst einen neuen Arbeitsplatz suchen."

"Grundsätzlich kann sich jeder unserer Kunden selbst einen neuen Arbeitsplatz suchen", erklärt Doreen Albrecht noch und sie rät bezüglich von Ausbildungs- und Arbeitsnachweisen allgemein, keine Originale bei einem Arbeitgeber zu belassen. Einsicht könne der nehmen, aber wichtige Dokumente sollten nur in Kopie aus der Hand gegeben werden.

Im Übrigen warnt sie vor überzogenen Hoffnungen, was den Arbeitsort als Sicherheitsmitarbeiter eines Flughafens betreffe. Es müsse nicht zwingend der Flughafen Cochstedt sein, wenn entsprechende Angebote in dieser Branche locken. Von den 40 Männern und Frauen, deren Ausbildung das Jobcenter bisher unterstützt habe, würde nur ein Teil in Cochstedt arbeiten.

Sven Lindenberg hat unterdessen nicht aufgehört, seine nötigen Unterlagen zusammenzubringen.