Staßfurter Ärzte für Regelung Wann der Krankenschein per Telefon wieder eingeführt werden soll und an welche Voraussetzungen er geknüpft ist
Die Erkältungssaison hat begonnen und damit füllen sich die Wartezimmer der Hausärzte wieder. Ab Donnerstag soll es wieder möglich sein, sich telefonisch krankzumelden. Was Staßfurter Ärzte dazu sagen.

Staßfurt. - Überfüllte Vorzimmer und lange Wartezeiten. Wer wegen einer Erkältung oder Grippe zum Hausarzt muss, sollte immer etwas Zeit einplanen. Insbesondere in der kalten Jahreszeit steigen die Infektionszahlen wieder an. Viele Hausärzte wünschen sich deshalb Entlastungen. Und die kann unter anderem durch die telefonische Krankschreibung erfolgen.
Während Pandemie bewährt
Eingeführt wurde die Krankschreibung via Telefon während der Corona-Pandemie, um Infektionen weitestgehend einzudämmen. „Das war eine unglaubliche Erleichterung“, erklärt der Staßfurter Facharzt für Allgemeinmedizin Tobias Ortmann. „Seinerzeit haben am Tag mehrfach Patienten angerufen, die sich selbst positiv auf Covid getestet hatten. Wenn alle in die Praxis gekommen wären, wäre der Tag nicht zu stemmen gewesen.“
Bis zum 1. April dieses Jahres war es noch möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Der Schein konnte allerdings nur bei leichten Atemwegserkrankungen ausgestellt werden. Seit April ist die Vorstellung beim Hausarzt aber wieder zwingend notwendig.
Krankschreibung ab Donnerstag?
Das könnte sich aber wieder ändern: Am Donnerstag. 7. Dezember, soll darüber entschieden werden, die telefonische Krankschreibung früher als geplant wieder einzuführen – und zwar dauerhaft. Greifen soll die Regelung noch am gleichen Tag beziehungsweise zum darauffolgenden Freitag. Auch soll das Spektrum erweitert werden. Das heißt, dass auch Krankheitsbilder mit leichtem Verlauf – etwa leichte Magen-Darm-Infektionen – telefonisch abgeklärt werden können.
Auch Doktor Judith Hoffmann aus Staßfurt begrüßt die telefonische Krankschreibung. „Das ergibt Sinn in der aktuell prekären Situation“, erklärt sie. Insbesondere bei der aktuellen Welle der Atemwegserkrankungen. „Jeder Arzt handelt zudem eigenverantwortlich.“ Das bedeutet, dass nur Patienten per Ferndiagnose für fünf bis sieben Tage − je nach Regelung – eine Krankschreibung erhalten, die bei ihrem jeweiligen Hausarzt bereits vorstellig sind und deren Chipkarten der Krankenkasse hinterlegt sind.
System hat sich bewährt
Dass es Menschen gebe, die die telefonische Krankschreibung ausnutzen würden, käme zwar vor, sei aber die Ausnahme, erklärt Tobias Ortmann. Er befürwortet dennoch die geplante Regelung, dass diese Form der Arbeitsunfähigkeit auf einen kurzen Zeitraum begrenzt sei. Hält ein Infekt länger, ist der Besuch der Praxis ohnehin die bessere Lösung. Sowohl für den behandelnden Arzt als auch für die Gesundheit des Patienten.
Insgesamt habe sich die Einführung der telefonischen Krankschreibung seinerzeit gelohnt: „Es hat sich damals während der Pandemie bewährt“, betont Judith Hoffmann. Sie steht – genauso wie Tobias Ortmann – der Einführung positiv gegenüber.