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Stadtratswahl Jetzt heißt es drei Monate Warten

Muss die Wiederholungswahl zum Stendaler Stadtrat auch wiederholt werden?

30.05.2016, 23:01

Stendal l Die Meinungsunterschiede gingen am Montagabend quer durch alle Fraktionen. 29 Stadträte stimmten für den Vorschlag der Verwaltung, wegen der „grundsätzlichen und landesweiten Bedeutung“ die Frage nach den Erfordernissen für eine geheime Wahl in der nächsten Instanz klären zu lasen. Sieben aus allen drei Fraktionen stimmten dagegen.

CDU/Landgemeinden-Fraktionschef Hardy Peter Güssau war einer von drei Christdemokraten, die gegen den Klageweg stimmten. „Diese Wahl der FDP war nicht geheim“, sprach er sich für „klare Kante“ und damit Neuwahlen aus. Die CDU habe „ihre Lehren gezogen“ und mit Wahlkabinen die Liste gewählt. Eine weitere juristische Auseinandersetzung schwebe überdies „wie das Schwert des Damokles über dem Stadtrat“ und wäre „eine erhebliche Belastung“.

Sein Kollege Joachim Röxe (Linke/Grüne) betonte, er hätte sich „mehr Demut“ von der CDU gewünscht. „Eine solche Entscheidung ist auf die Vorgänge aus 2014 zurückzuführen“, umschrieb er die Ermittlungen wegen der Briefwahlfälschung gegen den damaligen CDU-Stadtrat Holger Gebhardt. Er stimme der Vorlage zu, damit diese Verfahrensfragen grundsätzlich geklärt werden.

Reiner Instenberg, Vorsitzender von SPD, FDP, Piraten und Ortsteile, sprach sich ebenso dafür aus, über die nächste Instanz prüfen zu lassen, wie Parteien ihre Listen korrekt aufzustellen haben. Die Chancen einer Berufung bewertet er allerdings „skeptisch“.

„Anträge auf Zulassung der Berufung haben statistisch nur in etwa 10 bis 15 Prozent der Fälle Erfolg“, hatte die Verwaltung in ihre Entscheidungvorlage geschrieben. Die Chancen seien „vergleichsweise gering“, bestätigt OVG-Sprecherin Kristina Kubon. Der Vierte Senat bekommt den Fall auf den Tisch. Dieser wird auch Tom Klein die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Stendaler hatte die Wahl angefochten. Die Entscheidung werde „innerhalb von drei Monaten“ fallen, heißt es beim OVG.

Verwirft das Gericht die Berufung, muss binnen vier Monate ein Wahltermin festgelegt werden – also im Winter.

Sollte das Oberverwaltungsgericht der Berufung zustimmen, würde das gesamte Verfahren neu aufgerollt. Dann würde auch die Entscheidung über die Zulassung der manipulierten FDP-Liste sowie die Frage nach der Wählbarkeit ihres Spitzenkandidaten Marcus Faber nochmals aufgerollt.

Eine endgültige Entscheidung über die Wahlwiederholung dürfte dann erst 2017 fallen.