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OP-Skandal 30.000 Euro für fehlerhafte Operation

Das Altmarkklinikum Gardelegen gesteht einem Kläger 30.000 Euro Schadenersatz zu. Er ist 2012 fehlerhaft an der Wirbelsäule operiert worden.

Von Wolfgang Biermann 21.09.2017, 14:44

Stendal l Um Ärztepfusch im sogenannten Wirbelsäulen-Op-Skandal im Altmarkklinikum Gardelegen ging es am Mittwoch gleich in zwei Fällen, die am Landgericht in Stendal verhandelt wurden. Beide Parteien schlossen im ersten Fall ein einen Vergleich.

Demnach erhält der ehemalige Patient 30.000 Euro Schmerzensgeld. Er war 2012 gleich zweimal von Doktor T. an der Wirbelsäule operiert worden. Laut Gutachter Dr. Klaus Röhl aus Halle jedoch völlig unnötig – und noch dazu falsch ausgeführt. Statt einen vorhandenen Bandscheibenvorfall mittels „kleinstmöglicher Operation“ zu beheben, war dem Patienten bei einem „komplexen Eingriff“ ein „ungewöhnliches Implantat“ eingesetzt und Teile der Wirbelsäule versteift worden, was seine Beschwerden stark verschlimmerte, statt sie zu lindern.

Die gleiche Operation fand drei Monate später noch einmal statt – zumindest nach dem OP-Bericht. „Hier wurde zielgerichtet auf Profit hin gearbeitet“, sagte Anwältin Gille.

Schon auf dem Gerichtsflur hatten beide Parteien im Vorfeld bekundet, einen Vergleich schließen zu wollen. Es sollte „endlich ein Schlussstrich unter die ganze Sache gezogen werden“, so der Anwalt des Altmark-Klinikums.

Derzeit seien noch „vier, fünf Fälle offen“, sagte er auf Nachfrage der Volksstimme. Der 57-jährige ehemalige Patient sagte nach dem Prozess im Gespräch, dass er sehr froh über den Ausgang sei. Die falsche Behandlung hätte ihm wohl Mobilität und Lebensqualität genommen, nicht aber den Lebensmut, gab er sich optimistisch.

Schon einmal hatte er sich mit seiner Anwältin und der Anwalt des Altmark-Klinikums getroffen – am Amtsgericht in Gardelegen. Denn dem 57-Jährigen war bei der ersten, in Vollnarkose durchgeführten Operation 2012 ein Zahn abgebrochen worden. Dafür bekam er 2013 – ebenfalls im Rahmen eines Vergleichs – 1500 Euro.

Im zweiten, weitaus komplizierteren Fall konnten sich am Mittwoch ein 64-jähriger Berufskraftfahrer und das Altmark Klinikum nicht auf einen Vergleich einigen. Der Patient war 2012 wegen Hüftbeschwerden ins Altmark-Klinikum gegangen, dort aber stattdessen an der Wirbelsäule operiert worden.

Seine Anwältin forderte 150.000 Euro Schmerzensgeld, das Altmark-Klinikum bot 100.000 Euro. Das Gericht hielt 96.000 Euro für den berufsunfähigen 64-Jährigen für angemessen. Dazu geht es um Verdienstausfall für die Zeit von den Operationen bis zur Rente.

Für den 25. Oktober wird in diesem Prozess das Urteil erwartet.