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Amtsgericht 18 Monate Gefängnis für Stendaler

Zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung ist ein 32-jähriger Stendaler verurteilt worden. Sein Strafregister zählt 21 Eintragungen.

Von Wolfgang Biermann 09.05.2019, 23:01

Stendal l  Weil er mehrfach in Zügen ohne Fahrkarte erwischt wurde, Schaffner beleidigte, bedrohte, in einem Fall sogar schlug, und grundlos den Notruf wählte, ist ein 32-jähriger Stendaler mit 21 Strafregistereinträgen vom Amtsgericht Stendal wegen Erschleichens von Leistungen, in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung sowie wegen Notrufmissbrauchs zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Es sei an der Zeit, ein „deutliches Zeichen zu setzen“, sagte die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Petra Ludwig, in der Urteilsbegründung. „So geht es nicht weiter.“ In fünf Anklagekomplexen wurden dem 32-jährigen, der zur Tatzeit unter Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers stand, diverse Taten zur Last gelegt. Die schwersten Vorwürfe betrafen den 20. Mai vorigen Jahres. Da war er mit einem Intercity ohne Ticket von Berlin nach Stendal gereist. Er beleidigte zwei ihn kontrollierende Zugbegleiter aufs Übelste und bedrohte sie: eine 31-Jährige und deren 45-jährigen Kollegen. Der bekam vom Angeklagten noch einen Schlag ab.

Dass die Sache nicht weiter eskalierte, ist einem zufällig im Zug mitreisenden Polizisten zu verdanken. Der Zwei-Meter-Hüne aus Münster setzte den Angeklagten bis zum Halt in Stendal kurzerhand in einem Abteil fest. In Stendal übergab der 47-Jährige den aggressiven Schwarzfahrer an die Bundespolizei.

Er hätte sich von den Zugbegleitern „genervt gefühlt“ und nur schlafen wollen. „Ich war nicht gut drauf“, gab der Angeklagte an. Vor der Fahrt nach Stendal hätte er in Berlin „drei, vier Tage Party gemacht“ – mit Alkohol und Rauschgift. Geld für ein Bahn-Ticket hätte er nicht gehabt. Den Schaffner will er nicht geschlagen, nur geschubst haben. Immerhin entschuldigte er sich bei den als Zeugen anwesenden Zugbegleitern. Die Frage, ob er ein „grundsätzliches Problem“ mit Rauschgift habe und abhängig sei, beantwortete er mit ja. Er nehme „alles, was am Start ist“ – so lange er Geld hätte.

Obwohl er schon eindeutig vorgewarnt, fuhr er noch mehrfach ohne Fahrkarte mit der Bahn und wurde erwischt, meist auf der Fahrt nach oder von Berlin. Den Notrufmissbrauch gab er unumwunden zu. Am 25. August hatte er demnach im betrunkenen Zustand von einer Tankstelle in der Magdeburger Straße in Stendal dreimal die 112 angerufen. Und das in Gegenwart der Polizei.

Weil er „zu faul war, zu Fuß nach Hause zu gehen“, hätte er am Telefon Herz-Kreislaufprobleme vorgetäuscht, warf ihm Richterin Ludwig vor. „Über Bewährung brauchen wir hier nicht zu reden“, befand Richterin Ludwig. Das Urteil nahm der Angeklagte sofort an. Seit Februar befindet er sich bereits in Berlin in anderer Sache in Haft.