1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. 675 Euro Strafe wegen Polizistenbeleidigung

Amtsgericht 675 Euro Strafe wegen Polizistenbeleidigung

Weil er einen Polizisten als "Penner" bezeichnet hat, wurde ein 36-jähriger Stendaler zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 06.11.2016, 06:00

Stendal l Polizisten müssen sich im Dienst oft unschmeichelhafte Worte, sprich Beschimpfungen und Beleidigungen, anhören. Einem Beamten des Stendaler Reviers ging das über die sprichwörtliche Hutschnur. Er erstattete Anzeige und stellte Strafantrag gegen einen 36-jährigen Stendaler. Dieser habe ihn und seinen Kollegen bei einem Einsatz am Rande des diesjährigen Rolandfestes mit „Penner“ betitelt.

Am Dienstag hat das Amtsgericht den bislang nicht vorbestraften Angeklagten am Ende des dritten Prozesstages zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 45 Euro (675 Euro) verurteilt. Das Gericht sah es nach Anhörung von insgesamt sechs Zeugen, davon vier Polizisten, als erwiesen an, dass der Angeklagte, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuerte, die Streifenwagenbesatzung im Wohngebiet Stadtsee beleidigt hat: „Es bleiben keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft.“

Demnach befuhr der Streifenwagen am frühen Morgen des 5. Juni den Fußweg am Uchtewall, um den Spielplatz an der Hagenbeckstraße zu kontrollieren. „Sie hatten ein Sondernutzungsrecht, auch ohne Blaulicht“, gestand das Gericht den Beamten zu. Es ging um verdecktes Anfahren, um den Spielplatz auf Vandalismus und gegebenenfalls illegale Drogen konsumierende Minderjährige zu kontrollieren, hatte der Streifenführer die Fahrt auf dem Fußweg begründet. Darauf befand sich der Angeklagte in einer Gruppe von zwei Männern, die jeweils zuvor zwei Bier getrunken haben wollen, seinem Sohn (12) und zwei weiteren Kindern. Während die Männer, beides langjährige Freunde des Angeklagten, und die Kinder der Streife auswichen, ging der Angeklagte auf den Wagen zu: „Das ist ein Fußweg (...) Habt ihr nichts Besseres zu tun (...) Da fahren unsere Steuern spazieren.“ Diese Äußerungen gab er vor Gericht zu. Nicht aber, dass er „Penner“ in Richtung der Polizisten gesagt habe. Damit hätte er seinen Kumpel gemeint, der ihn vom Polizeiauto weggestoßen hätte.

„Das mag dahingestellt sein“, so das Gericht. Es habe aber eine zweite Begegnung mit der Streife gegeben. Und da sei das Wort eindeutig von ihm in Richtung der Polizisten gefallen. Die beiden Männer, die der Angeklagte als Zeugen aufgeboten hatte, erwiesen sich als wahre Freunde. Sie bestätigten seine Angaben, gerieten laut Urteil dabei aber „gehörig ins Eiern“. Weiter hieß im Urteil: „Die Entlastungstendenz war unverkennbar.“ Hingegen sei beim Polizisten keine Belastungstendenz zu erkennen gewesen. Beide hätten sich nicht gekannt. „Warum sollte der Beamte wegen einer Falschaussage riskieren, seinen Dienst quittieren zu müssen?“ Polizisten würden „oft glauben, was Besseres zu sein“, hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort gesagt.