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Aus dem Gericht Angeklagte machen blau

Zwei "Blaumacher" sorgten am Stendaler Amtsgericht für Ärger.

Von Wolfgang Biermann 01.12.2015, 16:24

Stendal l Offenbar nahmen gleich zwei Männer, die am Montag wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz nehmen sollten, die amtliche Ladung nicht für voll und machten sprichwörtlich blau. Für beide wird das unangenehme beziehungsweise teure Folgen haben.

Im Fall eines gebürtigen Mecklenburgers, der am 17. Mai in Iden – angeblich gegen den Willen der Halterin – einen VW-Polo ohne Fahrerlaubnis, noch dazu mit 0,9 Promille gefahren haben soll und von der Polizei erwischt wurde, wird es einen zweiten Gerichtstermin geben.

Offensichtlich hat der 49-Jährige den Landkreis Stendal verlassen. Denn die Polizeibeamten, die ihn zur Gerichtsverhandlung vorführen wollten, kehrten mit der Nachricht zurück, dass er in den Altmarkkreis Salzwedel verzogen sei. Zum neuen Termin werden Beamte des Reviers Salzwedel an seinem derzeitigen Wohnsitz vorfahren und ihn nach Stendal ins Amtsgericht bringen, kündigte der Amtsrichter an. Ein ersatzweise möglicher schriftlicher Strafbefehl kam für die Staatsanwältin „angesichts der Vorstrafen“ in diesem Fall nicht in Betracht.

Anders in dem zweiten Montagsfall. Für den 26-jährigen Wiederholungstäter, der am 21. Mai in Havelberg am Steuer eines Pkw festgestellt wurde, beantragte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro (900 Euro). Das ist dann schon der zweite Strafbefehl, den der Havelberger in diesem Jahr bekommt. Denn schon im März hatte das Amtsgericht eine 600 Euro-Geldstrafe ausgesprochen, nachdem der 26-Jährige in der Vergangenheit schon einmal 300 Euro wegen Fahrens „ohne Pappe“ zahlen musste.

Bleibt noch nachzutragen: Im Fall des 49-Jährigen aus Iden sollte am Montag die Halterin des VW-Polo als Zeugin aussagen. Auch sie fehlte. Zeugen dürfen nicht so einfach von der Polizei vorgeführt werden wie Angeklagte, so sie denn gefunden werden, erfuhr die Volksstimme von der Staatsanwältin. Die Frau, offenbar die Freundin des Angeklagten, müsse demnach erneut geladen werden. Zunächst müsse ihre Wohnanschrift überprüft werden. Möglicherweise wohne sie ja jetzt auch im Altmarkkreis Salzwedel – wie der Angeklagte.