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Bestraft Gedroht: Ex-Nachbarn plattmachen

Weil er Ex-Nachbarn bedroht hat, muss ein Mann eine Geldstrafe berappen.

Von Wolfgang Biermann 21.11.2019, 11:00

Stendal l Was aus einem Nachbarschaftsstreit so alles entstehen kann, wurde einmal mehr am Dienstag vor dem Amtsgericht Stendal in einem Strafverfahren deutlich. Ein Mittvierziger aus einem Ortsteil von Tangermünde wurde am zweiten Prozesstag wegen Bedrohung eines inzwischen verzogenen Ehepaares aus der Nachbarschaft zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht hat der bislang unbescholtene Familienvater am 21. April dieses Jahres zu seinem Sohn gesagt – und zwar so laut, dass es die Bedrohten auch hören konnten: „Erst knöpfen wir uns die Alte vor und machen einen schönen Dreier.“ Anschließend würden sie zum Ehemann am neuen Wohnort fahren und diesen „plattmachen“.

Richter Thomas Schulz zeigte sich „überzeugt, dass sich der Sachverhalt wie angeklagt zugetragen hat“. Die Aussage des bedrohten Ehepaares hielten sowohl die Staatsanwältin als auch das Gericht im Gegensatz zur Verteidigerin für glaubhaft. Eine derartige Wortwahl könne man sich kaum ausdenken. Die Kriminalbeamtin, die das Paar vernommen hatte, sagte aus, dass der bedrohte Ehemann bei seiner Aussage einen Monat später noch immer verängstigt gewirkt habe.

Zum zweiten Prozesstag hatte der Angeklagte seinen Sohn zur Entlastung aufgeboten, nachdem Staatsanwältin und Richter dem Geschäftsmann mehrfach vergeblich eine Verfahrenseinstellung ohne Auflagen auf Kosten der Staatskasse und ohne Strafregistereintrag angeboten hatten. Der Sohn gab an, dass er sich „vage“ an den Tattag erinnern könne. Keinesfalls hätte sein Vater seine Nachbarn bedroht, sagte er.

Ein Sonntag wie jeder andere, ohne Besonderheiten, sagte er auf Nachfrage. Am Montag sei er wieder auf Arbeit gewesen. Richter Schulz: „Sicher?“ Antwort: „Sicher!“ Der Tattag war aber Ostersonntag und der Montag somit ebenfalls gesetzlicher Feiertag, wie Richter Schulz klarstellte. Damit hatte die Glaubwürdigkeit des Sohnes einen Knacks erlitten.

Der Angeklagte selbst hatte immer wieder seine Unschuld beteuert. Er hätte „Jahre lang alles geschluckt“. Die Verteidigerin hatte ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Ehepaares gefordert und zahlreiche Beweisanträge gestellt, die die Streitigkeiten zwischen ihrem Mandanten und den Nachbarn belegen sollten. Dass es die gab, stand für das Gericht außer Frage. Dabei ging es unter anderem um Grundstücksgrenzen.

Richter Schulz lehnte alle Anträge der Verteidigerin ab. Es ginge allein um das Geschehen am Ostersonntag. Und dabei habe der Angeklagte „gleich zwei Leute auf einmal bedroht“. Darauf stehe laut Gesetz Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung oder Revision sind möglich.