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Biotonne Erster Laub-Streit entfacht in Stendal

Der Ortsteil Uchtspringe fordert von der Stadt Stendal ein Konzept zur kostenfreien Entsorgung von Straßenlaub.

Von Kaya Krahn 19.10.2020, 23:01

Stendal/Uchtspringe l Laubrascheln unter den Füßen ist für viele Menschen ein schönes Geräusch. Für andere bedeutet es hingegen Stress; etwa für Bürger in Uchtspringe. Der Grund: Sie wollen künftig die Entsorgung von Laub der öffentlichen Bäume, das auf ihren Wegen und Straßenrändern liegt, nicht aus ihrer Tasche bezahlen. Nach dem Motto: Das ist ja nicht mein Baum. Bislang machte es ihnen scheinbar nichts aus, da die meisten für die Laubentsorgung ihre Biotonne nutzten und die Leerung ja kostenlos ist.

Mit der neuen Gebührenordnung soll es sich ändern. Geplant ist: Die Biotonne wird kostenpflichtig. „Spätestens dann spielen die Leute nicht mehr mit“, sagt Ortsbürgermeister Jürgen Schlafke (SPD) im Ausschuss für Stadtentwicklung. Aus diesem Grund stellt der Ortschaftsrat Uchtspringe einen Prüfantrag an den Oberbürgermeister der Stadt Stendal. Wörtlich heißt es: „Der Ortschaftsrat bittet, bis zum 1. Juni 2021 ein Entsorgungskonzept für Laub auf gemeindeeigenen Flächen zu erarbeiten, das nicht zulasten der Anlieger als Reinigungspflichtige ausfällt.“

Die Formulierung verrät, das Problem in Uchtspringe ist nicht die kostenpflichtige Biotonne, sondern eher die Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr, da in dem Stendaler Ortsteil die Anwohner ihre Straßen und Wege selbst fegen. Und wo keine Gebühr gezahlt wird, sieht die Stadt auch keine kostenlosen Möglichkeiten für eine Laub-Entsorgung. Die Bereitstellung von Laubsäcken oder Containern sei nach Vorstellung von Ortschef Schlafke eine Alternative.

Doch weder die Hansestadt Stendal noch der Landkreis Stendal sehen da bislang ein Entgegenkommen. „Der Landkreis Stendal beziehungsweise die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH hält keine öffentlichen Container zum Entsorgen von Laub vor“, so Kreissprecherin Sabrina Lamcha. Der Kreis sei zudem nur für die Entsorgung von Laub nur auf kreiseigenen Grundstücken zuständig.

Damit bleiben den Anwohnern, die keine Straßenreinigungsgebühr bezahlen, drei Alternativen zur Laubentsorgung: die dann kostenpflichtige Biotonne, Selbstanlieferung auf Recyclinghöfen und Kompostierung im eigenen Garten.

Im Landesvergleich ist eine kostenlose Laub-Entsorgung nicht ungewöhnlich. Nur in drei weiteren Landkreisen sieht die Situation ähnlich wie im Landkreis Stendal aus: in der Börde, in Wittenberg und in Halle. Überall sonst ist zumindest die Selbstanlieferung von Kleinmengen auf Recyclinghöfen oder auf Kompostierungsanlagen kostenfrei.

Für die bürgerfreundliche Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt und damit auch Laub haben die Landkreise verschiedene Strategien entwickelt: Im Salzlandkreis wird im Spätherbst zusätzlicher Grünschnitt und Laub abgeholt, wenn er gebündelt neben der Biotonne liegt oder sich in einem zusätzlichen Sack befindet, der 1,35 Euro kostet. In Magdeburg können Laubsäcke für ein geringes Entgelt erworben werden oder Gartenabfälle bis zu einem Kubikmeter kostenlos an entsprechenden Stellen abgegeben werden.

Auch eine kostenpflichtige Biotonne ist in anderen Kreisen im Land, wo sie angeboten wird, die Regel und in den jeweiligen Abfallgebührensatzungen festgeschrieben. In Stendal wurde die braune Tonne jedoch in den vergangenen Jahren über den Restmüll „quersubventioniert“ und war somit für die Anwohner kostenlos.

Momentan sind im Landkreis Stendal drei Konzepte für die Biotonne im Gespräch – für eines muss sich der Kreistag entscheiden, geplant ist es in der Sitzung am 12. November. „Ich halte es nicht für sinnvoll, eine Entscheidung im November übers Knie zu brechen“, sagt Katrin Kunert (Linke) im Stadtentwicklungsausschuss. „Es sollten sich alle an einen Tisch setzen und deutlich machen, was sie von der Neuregelung wollen“, fügt die Stadträtin hinzu.

Dass es nicht einfach wird, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen, wird in dem Antrag des Ortschaftsrates Uchtspringe deutlich. Dort heißt es: „Im Zusammenhang mit der angekündigten Gebührenpflicht für Biotonnen durch den Landkreis wird es kaum vermittelbar sein, dass sich die Bürger extra für die Laubentsorgung eine teurere große Tonne stellen lassen sollen, wenn für die eigene Biomassenentsorgung die kleinste preiswertere Tonne ausreichen würde.“ Auch die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück könne aus Sicht des Ortschaftsrates „nicht verlangt werden.“ Was der Stadtrat vom Antrag aus Uchtspringe hält, wird sich in der Ratssitzung am 2. November zeigen.