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Drogenmissbrauch Bewährung: Letzte Chance für Stendaler Dealer

Ein 22-jähriger Drogendealer aus Stendal erhält vier Jahre Bewährung. Die Staatsanwaltschaft sieht dies kritisch.

Von Wolfgang Biermann 09.01.2018, 14:28

Stendal l Eine „letzte Chance“ hat das Amtsgericht noch im alten Jahr einem gerichtsbekannten Stendaler gegeben. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schulz verurteilte den 22-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und Abgabe von Rauschgift an unter 18-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis. Das Gericht setzte die Strafe für vier Jahre zur Bewährung aus.

Der 22-Jährige, der ohne eigenes Einkommen ist und noch bei seinen Eltern lebt, hatte 35 der 58 angeklagten Taten eingeräumt, zugleich aber bestritten, vom konkreten Alter der in zwei Fällen erst 13- und 14-jährigen Abnehmer gewusst zu haben. Zugleich gab er an, selbst drogenabhängig zu sein und mit dem Verkauf der Drogen den eigenen Konsum von Amphetamin, Extasy, Crystal-Meth und Kokain finanziert zu haben.

Rechtsmediziner Dr. Norbert Beck führte am zweiten Prozesstag als Gutachter zur Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aus, dass er wohl eine „hohe Suchtkompetenz“ beim Angeklagten festgestellt habe, beim Handeltreiben ein darauf beruhender „Kontrollverlust aber schwer nachweisbar“sei.

„Allein durch Drogenkonsum ist eine verminderte oder gar aufgehobene Steuerungsfähigkeit nicht gegeben“, widersprach der Gutachter dem Verteidiger.

Dem Sachverständigen schlossen sich Staatsanwältin und das Gericht letztlich an. Sie sahen keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch den Drogenkonsum beim Angeklagten. Dieser habe den „Absprung in ein Leben ohne Drogen nicht geschafft“, argumentierte die Staatsanwältin. Zu vage seien die Vorstellungen von seinem zukünftigen Leben, zumal er eingeräumt hatte, nach einer Entgiftung im August noch immer Drogen zu konsumieren. Sowohl auf gewerbsmäßigen Drogenhandel als auch auf Abgabe von Rauschgift an unter 18-Jährige steht laut Staatsanwältin ein Jahr Gefängnis als Mindeststrafe. Und das je Tat. Angesichts von 35 eingeräumten Taten hielt sie drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung für den schon viermal im Zusammenhang mit Drogen zu Geldstrafen verurteilten 22-Jährigen für angemessen. Das aber sahen das Gericht wie auch der Verteidiger anders.

Zum einen sei der Angeklagte geständig, zum anderen habe es sich jeweils um kleine Mengen Rauschgift gehandelt.

Dazu komme, dass er „sehr jung“ und zu einer mindestens dreimonatigen stationären Therapie bereit sei. Wenn er diese abbreche, werde die Bewährung widerrufen. Und dann müsse er die zwei Jahre Haft verbüßen, gab Richter Schulz dem Angeklagten mit auf den Weg. Die Staatsanwaltschaft kündigte im Gespräch mit der Volksstimme an, das Urteil bezüglich einer Berufung zu prüfen.