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Fahrerflucht Rentner muss 700 Euro zahlen

Ein 82-jähriger Stendaler wurde verurteilt, weil er auf einem Parkplatz mit seinem Auto einen anderen Pkw touchierte und davonfuhr.

Von Wolfgang Biermann 29.04.2020, 13:00

Stendal l Fast tagtäglich ist in den Polizeimeldungen zu lesen, dass sich Autofahrer nach einem von ihnen verursachten Parkrempler auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder andernorts einfach davonmachen, ohne ihrer Wartepflicht nachzukommen oder zumindest die Anschrift zu hinterlassen.

Auch wenn es sich dabei oftmals nur um relativ kleine Schäden dreht, handelt es sich um einen Straftatbestand, der meist die Polizei auf den Plan ruft und in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren oder gar mit einem noch unangenehmeren Strafverfahren endet.

Das musste auch ein 82-jähriger Stendaler jüngst am Amtsgericht erfahren, den offenbar Erinnerungslücken plagen. Wegen Unfallflucht wurde er zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Dazu legte ihm das Gericht ein einmonatiges Fahrverbot auf. Der Rentner hatte am 2. August vorigen Jahres auf einem Parkplatz in der Nähe seiner Wohnung in Stendal-Stadtsee mit seinem Wagen eines französischen Herstellers beim Einparken einen japanischen Mittelklassewagen touchiert.

Der Halter wäre wohl auf seinem Schaden in Höhe von knapp 930 Euro sitzengeblieben, hätte es da nicht einen aufmerksamen Nachbarn gegeben. Und so klingelte die Polizei schon wenig später beim flüchtigen Unfallverursacher. Der gab vor Gericht an, dass er später selbst die Polizei hätte rufen wollen. Er hätte aber erst seinen Einkauf „wegbringen“ wollen.

Er sei der Meinung, er hätte bei seinem Nachbarn, den Besitzer des angebufften Autos, an der Wohnungstür geklingelt. Sicher sei er aber nicht mehr. Und zum nochmaligen Klingeln sei er nicht gekommen, weil, „schon die Polizei da gewesen“ sei. „Klappt es denn bei Ihnen wirklich noch mit dem Autofahren?“, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. Schnell wurde der Hintergrund dieser Frage klar: Es war nämlich nicht das erste Mal, dass der 82-Jährige wegen Unfallflucht vor Gericht stand. Schon zweimal zuvor, nämlich in den Jahren 2017 und 2018, musste er sich wegen ähnlicher Delikte verantworten. Überhaupt hat der Rentner schon mehrfach Erfahrungen mit der Justiz gemacht.

Dreimal ist er bislang wegen Diebstahls geringwertiger Sachen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Zweimal ist er vom Amtsgericht Gardelegen verurteilt worden und einmal vom Amtsgericht Magdeburg. Das war 2015. Und so beantragte die Staatsanwältin trotz des strafmildernd berücksichtigten Geständnisses eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 35 Euro (gesamt 700 Euro) und dazu einen Monat Fahrverbot. Das Gericht schloss sich dem Antrag an. Das sei eine sehr moderate Geldstrafe, hieß es in der Urteilsbegründung. Es seien auch bis zu drei Jahre Gefängnis möglich gewesen.