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Verdachtsfall bei Havelberg Geflügelpest im Kreis Stendal? Tote Flussschwalbe positiv getestet

Eine tote Flussseeschwalbe im Landkreis Stendal ist wahrscheinlich an Geflügelpest verendet. Die Tier wurde bei Havelberg gefunden. Vorerst gilt keine Stallpflicht.

Aktualisiert: 27.06.2023, 17:59
Die Flussseeschwalbe wurde zum Seevogel des Jahres 2020 gewählt.
Die Flussseeschwalbe wurde zum Seevogel des Jahres 2020 gewählt. Foto: picture alliance/dpa/Verein Jordsand

Stendal - Donald Lyko

Über diesen Verdacht informierte am Dienstag die Kreisverwaltung. Bei dem Wildvogel sei vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinärmedizin, das Aviäre Influenzavirus (Virus der Geflügelpest) nachgewiesen worden. Somit sei der Verdacht des Ausbruchs der Tierseuche am 23. Juni amtlich festgestellt worden, teilte Kreissprecherin Angela Vogel mit. Die Probe wird zur Bestätigungsuntersuchung dem nationalen Referenzlabor, dem Labor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems, übergeben.

Mitarbeiter des Biosphärenreservates Mittelelbe hatten den verendeten Vogel bei einer ehrenamtlichen Kontrolle in einer Seeschwalbenbrutkolonie an einem Altarm der Havel bei Havelberg gefunden.

„Im Landkreis Stendal gelten für Geflügelhalter zunächst keine Einschränkungen“, teilte der Landkreis mit. Die Lage werde vom Veterinär – und Lebensmittelüberwachungsamt stetig beobachtet und bewertet.

Geflügelhalter im gesamten Landkreis Stendal seien angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden:• Anmeldung der Geflügelbestände im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stendal, sofern dies noch nicht geschehen ist (veterinaeramt@landkreis-stendal.de, oder 03931/607712).• Wenn im Bestand Krankheitsanzeichen und/oder außergewöhnliche Tierverluste auftreten, muss dies unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden.• Keine fremden Personen in die Ställe lassen, beim Betreten der Ställe stalleigene Schutzkleidung (Stiefel und Overall) tragen.• Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine durch Viren ausgelöste Infektionserkrankung, die sowohl Haus- als auch Wildgeflügel befällt.

Die hochpathogene Form des Virus ist Verursacher der „Geflügelpest“, diese geht mit schweren Krankheitssymptomen bei den Tieren einher. Dies können sein:

  • Verminderte Futteraufnahme, stark erhöhte Tränkwasseraufnahme und allgemeine Apathie
  • Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern
  • Auftreten von plötzlichen und zahlreichen Todesfällen

In Europa ist es seit 2005 in immer kürzeren Abständen zu Ausbrüchen der hochpathogenen, aviären Influenza (HPAI) gekommen. Während in den ersten Jahren diese Ausbrüche bedingt durch den Vogelzug überwiegend saisonal im Frühjahr und im Herbst verzeichnet wurden, so entwickelt sich die Krankheit nun zu einer ganzjährigen Bedrohung der Wild – und Hausvogelbestände.

Entsprechend des Krankheitsgeschehens in Europa und Deutschland stuft das FLI in der aktuellen Risikoeinschätzung das Risiko von Virus-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein.