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Gericht Bewährung für achtfachen Kindesmissbrauch

Ein Osterburger ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs vom Landgericht Stendal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 08.12.2018, 00:00

Stendal l  Das Landgericht Stendal hat am Freitag einen bislang nicht vorbestraften 64 Jahre alten Osterburger wegen achtfachen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler setzte die Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung aus. Die Taten hatten sich schon vor 20 Jahren, im Sommer 1998, ereignet. Da war das Mädchen zwölf Jahre alt. 

Angeklagt waren weitere neun Taten. Doch da das Mädchen dann schon über 14 Jahre alt war, seien die Taten nach dem damals geltenden Sexualstrafrecht verjährt, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach heute geltendem Recht verjährten derartige Taten faktisch gar nicht mehr. Schwerer Kindesmissbrauch würde heute zudem schwerer bestraft, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. 1998 stand der Missbrauch von unter 14-Jährigen mit bis 15 Jahren Gefängnis unter Strafe. Nach heutigem Recht betrage die Mindeststrafe je Tat zwei Jahre.

Das Urteil selbst war keine Überraschung. Denn schon zum Prozessauftakt gab es eine sogenannte Verständigung – auch Deal genannt – zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten sowie dessen Verteidiger: Geständnis gegen Bewährungsstrafe. Damit ersparte er dem Opfer die gerichtliche Aussage.

Doch die heute 33-Jährige habe aussagen wollen, „um sich von einer Last zu befreien“, sagte ihre Anwältin, die sie als Nebenklägerin im Prozess vertrat. Verarbeitet habe sie die Taten bis heute nicht. Erst im Vorjahr habe sie sich zunächst einer Freundin, dann ihrem Ehemann und ihrer Mutter offenbart und dann Anzeige erstattet.

Beim Angeklagten habe es sich um ein „episodenhaftes Verhalten“ gehandelt, das „der damaligen Situation geschuldet“ gewesen sei. Der Missbrauch der Stieftochter, an der er die Vaterstelle vertrat, sei demnach eine „Ersatzhandlung“ gewesen, sagte Richter Galler.

Diese „damalige Situation“ war unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess durch einen psychiatrischen Sachverständigen in einem Gutachten analysiert worden. Offenbar handelt es sich beim Angeklagten um einen „trockenen Alkoholiker“, wobei Alkohol im Urteil keine Rolle spielte. Zugute hielten ihm die Richter, dass er geständig war, „sich bei der Geschädigten entschuldigt hat, auch wenn sie die Entschuldigung nicht angenommen hat“.

Außerdem habe er sich in einem im Prozess geschlossenen Vergleich zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld bereiterklärt. Zudem lägen die Taten 20 Jahre zurück. Seit der Zeit habe sich der Angeklagte rechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Maßgeblich für das milde Urteil sei auch die lange Verfahrensdauer von Anzeige bis zum Prozess.