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Gericht Feuerwehrmann mit Gewalt gedroht

Ein 33-Jähriger wurde vom Amtsgericht Stendal wegen schweren Diebstahls und Bedrohung verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 15.10.2020, 07:00

Stendal l Zwei Prozesstage waren am Amtsgericht in Stendal für die Verhandlung von zwei Anklagen gegen einen gerichtsbekannten 33-Jährigen aus einem Elbestädtchen vonnöten. Dabei ging es um Diebstahl im besonders schweren Fall und Bedrohung. Letztlich hielt Strafrichterin Petra Ludwig beide Tatvorwürfe für bestätigt und verurteilte den Angeklagten wegen Einbruchs in einen Tangermünder Baumarkt am 17. Januar und wegen Nötigung eines ehrenamtlichen Feuerwehrmannes am Morgen des 18. Juni dieses Jahres zu neun Monaten Gefängnis. Sie setzte die Haftstrafe aber für fünf Jahre zur Bewährung aus. Dazu muss der Angeklagte 1200 Euro an einen gemeinnützigen Stendaler Verein zahlen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Demnach gilt als schwerwiegendste Tat die Nötigung des Feuerwehrmannes. Weil es in diesem Jahr häufig in dem Örtchen brannte, war der 25-Jährige des Öfteren nachts zusammen mit seiner Stiefmutter im Auto auf Kontrollfahrt. So auch in der Nacht auf den 18. Juni.

Dabei habe er einen Weg in der Nähe des Grundstücks des Angeklagten befahren, sagte der Feuerwehrmann. Dieser habe aber nicht im Verdacht der Brandstiftung gestanden. Kurzzeitig habe er im Stand das Licht an seinem Auto ausgeschaltet, um besser sehen zu können. Gefahren sei er aber nicht ohne Licht.

Der Angeklagte habe ihn mit einem Pkw verfolgt und – auf einem Parkplatz stehend – bedroht: „Wenn Du noch mal die Straße hinter meinem Haus lang fährst, knallt es – dann gnade Dir Gott.“ Die Worte bestätigte die Stiefmutter des Opfers als Beifahrerin. Sie habe das Gesagte als Bedrohung aufgefasst, sie und ihr Stiefsohn haben den besagten Weg nie wieder befahren.

Ganz anders der Angeklagte und zwei seiner Freunde, die mit im Auto saßen. Er hätte nur gesagt, „es knallt noch mal, wenn Du weiter ohne Licht fährst“, behauptete er. Indes machten seine Kumpels, 33 und 30 Jahre alt, trotz von der Staatsanwaltschaft ins Spiel gebrachter Aussageabsprache widersprüchliche Angabe zum Geschehen, wie Richterin Ludwig in der Urteilsbegründung ausführte.

Sehr fern liege der Verdacht nicht, dass der Angeklagte hinter der Brandserie stecke, denn er sei vor Jahren schon einmal wegen Brandstiftung verurteilt worden, hieß es weiter. Den Einbruch in den Baumarkt hatte er ebenfalls bestritten. Er will nur eine hinter dem Zaun vorab platzierte Halogenlampe gegriffen haben. Ein Wachmann alarmierte die Polizei. Die Beamten fanden in dem Transporter des Angeklagten besagte Lampe und weitere original verpackte technische Geräte, die aber dem Einbruch nicht zugeordnet werden konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.