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Gericht Missbrauchsprozess gegen Osterburger beginnt

17 Mal soll ein 64-jähriger Osterburger von 1998 bis 2002 seine Stieftochter missbraucht haben. Erst jetzt beginnt der Prozess gegen ihn.

Von Wolfgang Biermann 27.11.2018, 23:01

Stendal l Im zweiten Anlauf soll heute, 28. November 2018, ein Prozess vor dem Landgericht Stendal um 17-fachen schweren Kindesmissbrauch in Tateinheit mit Missbrauch von Schutzbefohlenen beginnen. Ein heute 64-jähriger Osterburger soll sich – 1998 beginnend – über vier Jahre an seiner zwölf- bis 16-jährigen Stieftochter in einem Ortsteil von Osterburg sowie an diversen anderen Orten vergangen haben.

Der für den 15. August 2018 angesetzte erste Termin war wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten geplatzt und der Prozess auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Ein neuer Termin sollte von „Amts wegen“ anberaumt werden. Zu Beginn des geplanten Prozessauftaktes hatte es zunächst lediglich eine Information des Verteidigers gegeben, wonach sich sein Mandant laut Mitteilung seines behandelnden Arztes im Diakoniekrankenhaus Seehausen aufhalten würde.

„Wegen einer aktuellen Suchtbehandlung“ befinde er sich in stationärer Behandlung und werde auf der Intensivstation behandelt. Er hätte „extrem hohe Leberwerte“, ein Transport wäre nicht zu verantworten und ein Erscheinen vor Gericht nicht angeraten.

Der Vorsitzende der Jugendkammer, Richter Ulrich Galler, beauftragte daraufhin den zum Auftakt anwesenden Gerichtspsychiater Dr. Reiner Friedrich als „sachverständigen Mediziner“ mit der Klärung, weil ihm die Auskunft „nicht als Entschuldigung ausreiche“. Friedrich kam aus Seehausen mit der Nachricht zurück, dass der Angeklagte tatsächlich nicht verhandlungsfähig sei.

Was konkret angeklagt ist, blieb im August ungeklärt, weil die Anklage noch nicht öffentlich verlesen werden konnte. Darum durfte Pressesprecher Michael Steenbuck keine Details preisgeben. Nur soviel: Der 64-Jährige soll von Juni 1998 bis August 2002 die im September 1985 geborene Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in Osterburg sowie nach dem Umzug in einem Ort im Altmarkkreis Salzwedel und anderenorts insgesamt 17 Mal missbraucht haben. Warum das angebliche Geschehen erst jetzt verhandelt wird, vermochte der Gerichtssprecher nicht zu sagen.

Die Stieftochter als mutmaßliches Opfer wird im Prozess von Rechtsanwältin Federica Guilbaud Degay-Inhofer aus dem baden-württembergischen Gundelfingen als Nebenklägerin vertreten. Die Mutter der heute 33-Jährigen soll sich schon vor Jahren von dem Angeklagten, der wohl ein Alkoholproblem hat, getrennt haben.

Mit dem psychiatrischen Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten ist, wie schon erwähnt, Dr. Friedrich aus Lüneburg beauftragt. Das Gericht hat für Freitag, 30. November 2018, einen weiteren Prozesstermin angesetzt. Das Urteil ist dann für Dezember 2018 geplant.