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Urteil Gericht Stendal: Wenn das Recht am eigenen Bild die Strafe mildert

Wegen des Rechts am eigenen Bild hat eine Richterin am Landgericht Stendal die Haftstrafe eines Messerstechers gemildert.

Von Thomas Pfundtner 07.04.2022, 17:05
Ein Berufungsprozess am Landgericht Stendal endete für einen angeklagten Messerstecher zwar nicht mit seinem Freispruch, allerdings mit einer deutlichen Strafmilderung.
Ein Berufungsprozess am Landgericht Stendal endete für einen angeklagten Messerstecher zwar nicht mit seinem Freispruch, allerdings mit einer deutlichen Strafmilderung. Foto: Johannes Vetter

Stendal/Möckern - Überraschende Wende im Berufungsprozess am Landgericht Stendal gegen einen damals 33-jährigen Mann, der seinen Kontrahenten mit einem Messer schwer verletzte. Richterin Julia Rogalski wandelte in der Verhandlung am Dienstag das Urteil von einem Jahr Haft auf Bewährung in sechs Monate zur Bewährung um.