1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Stendaler beißt Nachbarn ins Bein

Gericht Stendaler beißt Nachbarn ins Bein

Der Ehemann des angeblichen Opfers soll den Angeklagten angegriffen haben. Der Stadtsee-Streit war aber nicht mehr aufzuklären.

Von Wolfgang Biermann 02.07.2020, 05:00

Stendal l Der Angeklagte soll seine Nachbarin am 9. Oktober vorigen Jahres geschlagen, in den Schwitzkasten genommen, heftigst beleidigt und den Schlüssel ihrer Wohnungstür gestohlen haben. Das hatte die Staatsanwaltschaft einem gerichtsbekannten Stendaler zur Last gelegt.

„Das ist nicht so wie angeklagt, das stimmt so nicht“, sagte der 35-Jährige. Sein Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stendal wurde nach Anhörung des angeblichen Opfers und eines weitestgehend unbeteiligten Bekannten der Nachbarin ohne Auflagen eingestellt.

Er habe den Schlüssel nicht weggenommen, beteuerte der Angeklagte. Und die Nachbarin habe er auch nicht angegriffen. Im Gegenteil: Er sei von deren Ehemann attackiert worden. Dieser habe ihm unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und zudem ins Bein gebissen. Er sei wohl sauer gewesen, dass die von der Nachbarin alarmierte Polizei seine Wohnung nach dem vermissten Schlüssel durchsucht hatte, räumte er ein. Aber er habe sie weder bestohlen noch „an den Hals gefasst“.

Daraufhin hakte das Gericht bei der angeblich Bestohlenen nach: „Haben Sie es gesehen oder nicht“, wie der Angeklagte den Wohnungsschlüssel stahl? Nein, das habe sie nicht.

Der Schlüssel wurde ihren Worten zufolge auch nie gefunden. Zur angeblichen Körperverletzung sagte sie aus, dass der Wand an Wand auf einer Etage mit ihr wohnende Angeklagte in seiner Wohnung durchgehend Lärm gemacht habe. Daraufhin sei sie auf den Treppenflur und habe bei ihm geklingelt, um Ruhe zu haben. Der 35-Jährige habe die Tür geöffnet und sei ihr sofort „an den Hals gegangen“. Er habe sie „mehr oder weniger gewürgt“. Dass der Angeklagte sie aber „Schwitzkasten“ genommen habe, behauptete sie nicht mehr.

„Es gibt massive Unterschiede zu ihrer Aussage vor der Polizei“, hielt der Richter der 31-Jährigen vor. „Auf Ihre Aussage kann man keine fünf Cent geben“, hielt der Richter dem angeblichen Opfer vor.

Die 31-Jährige räumte ein, dass ihr Ehemann den Angeklagten geschlagen hat. Die genauen Umstände blieben im Dunkeln. Diese aufzuklären, erschien schwierig. Auf die Aussage des ebenfalls gerichtsbekannten Ehemannes verzichteten Staatsanwältin und Gericht einmütig. Seine Aussage könnte ihn selbst belasten. Und das müsse er als Zeuge nicht. Von der Aussage des Ehemannes wurde daher abgesehen.

Der Angeklagte habe selbst erhebliche Verletzungen erlitten. Sein Tatbeitrag sei möglicherweise gering: So begründete das Gericht die Einstellung.