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Gericht Wegen Fahrt ohne "Pappe" fast im Gefängnis

Warum eine führerscheinlose Fahrt für einen Mann in Stendal mit einer Haftstrafe enden könnte.

Von Wolfgang Biermann 25.10.2020, 07:00

Stendal l Acht Monate Gefängnis, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Stendal gegen einen 33-jährigen Wiederholungstäter. Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis war dem Angeklagten zur Last gelegt worden. Und das gleich zwei Mal – einmal am Vormittag des 12. September vorigen Jahres in der Tangermünder Straße in Stendal und am Abend des 2. Oktober vorigen Jahres in Brandenburg an der Havel.

Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte für den dreifach einschlägig vorbestraften, in Stendal lebenden Syrer beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls mit nicht konkret benannter Geldstrafe beantragt. Diesen Strafbefehl hatte die zuständige Strafrichterin im Mai dieses Jahres wie beantragt erlassen. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte innerhalb der Wochenfrist Einspruch eingelegt, der nun am Amtsgericht verhandelt wurde. Der Beschwerdeführer machte aber keinerlei Angaben vor Gericht – weder zu den angeklagten Fahrten noch zu seiner Person.

Und so war es denn keine wirkliche Überraschung, dass die Staatsanwältin und das Gericht, im Gegensatz zur Verteidigerin des Angeklagten, zum selben Ergebnis kamen wie schon der Strafbefehl. „Zu meiner Überzeugung steht fest, dass der Angeklagte als Fahrer eindeutig identifiziert ist“, sagte Amtsrichterin Petra Ludwig in der Urteilsbegründung. Auf Fahren ohne Fahrerlaubnis stehe laut Gesetz bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.

Da der Angeklagte seit seiner Ankunft in Deutschland vor fünf Jahren schon drei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils mit Geldstrafen zur Verantwortung gezogen worden sei, reiche eine weitere Geldstrafe als Sanktionierung nicht mehr aus. Er solle sich die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe zur Warnung dienen lassen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Tue er dies nicht, gebe es beim nächsten Mal keine Bewährung mehr. Und dazu werde die gerade ausgesprochene Bewährung widerrufen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte Freispruch gefordert. Sie begründete das mit Zweifeln an der Täterschaft ihres Mandanten. Die Verurteilung basierte nämlich auf Blitzer-Fotos. Der Angeklagte war demnach nicht nur ohne Fahrerlaubnis mit einem BMW unterwegs. Er war dabei auch noch zu schnell und deshalb von Blitzern erfasst worden. Beim Abgleich der Daten hatte die Bußgeldbehörde dann festgestellt, dass der „Geblitzte“ gar keine Fahrerlaubnis besitzt. So kam es zur Anklage. Für Staatsanwaltschaft und Gericht war der Mann am Steuer zweifelsfrei der Angeklagte.