1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Entlassung von Reichsbürgern ist rechtens

GerichtsurteilEntlassung von Reichsbürgern ist rechtens

Ein Ehepaar wurde vom Dienst beim Polizeirevier Stendal suspendiert. Die Entlassung wurde vom Gericht in Magdeburg bestätigt.

Von Bernd-Volker Brahms 17.04.2018, 01:01

Stendal l Nach einem langen juristischen Prozedere hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg am 15. März die Entlassung eines Ehepaares aus dem Landkreis Stendal aus dem Polizeidienst in letzter Instanz bestätigt. Das Paar war im Dezember vom damaligen Stendaler Dienststellenleiter Wolfgang Gehrke persönlich suspendiert worden.

Dem Paar, das weit mehr als 20 Jahre im Beamtenverhältnis bei der Polizei gearbeitet hatte, wurde vorgeworfen, dass es nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agiere, sondern vielmehr mit Argumenten aus der Reichsbürgerszene beim Sozialamt des Landkreises auffällig geworden war. Daraus wurde abgeleitet, dass sie für den Polizeidienst nicht geeignet seien.

„Es ist völlig unverhältnismäßig, was mit meinen Mandanten gemacht wurde“, sagte der Stendaler Rechtsanwalt Matthias Albrecht. Er könne sich die Urteile der Verwaltungsgerichte nur mit einer „allgemeinen Reichsbürgerhysterie“ erklären, sagt der Jurist. Schon am 30. März 2017 war beim Verwaltungsgericht in erster Instanz geurteilt worden, dass das Paar Dienstrechtsverletzungen begangenen habe und die Entfernung aus dem Staatsdienst rechtens sei.

Aber was war genau vorgefallen? Das Ehepaar hatte im April 2014 Post vom Sozialamt des Landkreises bekommen und wurde zur Unterhaltszahlung für die Mutter der Polizistin aufgefordert.

Das Paar legte Widerspruch ein, da sie das Geld bedingt durch Sonderausgaben für den Sohn nicht aufbringen könnten. Für das Widerspruchsschreiben suchten sie sich aus dem Internet ein Formblatt, mit dem sie ihren Widerspruch begründeten. In dem Formblatt wurde die Wirksamkeit des Grundgesetzes geleugnet, es wurden mithin Argumente aus der Reichsbürgerszene verwendet. „Es war ein Fehler, dieses Formular zu verwenden“, sagt der Ex-Polizist. Er und seine Frau seien keine Reichsbürger. „Wir haben uns dienstlich auch nichts zuschulden kommen lassen“, betont er. Das wurde anfangs selbst dienstintern so gesehen. So gab es aus dem Personalressort der Polizeidirektion am 27. August 2014 die Nachfrage, ob strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Aus dem zuständigen Fachkommissariat gab es am selben Tag die Auskunft, dass „in hiesiger Dienststelle kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden“ konnte. Dies geht aus einem E-Mailverkehr hervor, der der Volksstimme vorliegt.

Dass die Polizeidirektion überhaupt Kenntnis von dem Vorgang beim Sozialamt hatte, lag an der Auskunftsfreudigkeit des Landkreises Stendal. Die Behörde hatte am 1. August 2014 den Arbeitgeber unaufgefordert informiert und auf Nachfrage noch einmal 18 Seiten aus der Sozialakte hinterher geschickt. Der Landkreis fand es bedenklich, dass Beamte, die staatlich besoldet werden und die Befugnis zum hoheitlichen Handeln hätten, den Staat, dem sie dienen, verleugnen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Harald von Bose, bestätigt, dass die Weitergabe der Informationen unzulässig war. Ob die rechtswidrig weitergeleiteten Daten in einem Prozess verwendet werden dürfen, darüber müsse im Einzelfall das Gericht befinden, sagt ein Sprecher der Datenschutzbehörde in Magdeburg. Der Landkreis fühlt sich indes gar nicht zuständig und verweist auf das Innenministerium. Die Volksstimme hatte danach gefragt, warum die Daten des Sozialamtes weitergeleitet wurden und ob es Konsequenzen gegeben habe, nachdem der Landesdatenschutzbeauftragte den Landkreis auf die unrechtmäßige Datenweitergabe hingewiesen hatte.

Im Übrigen hatte die Volksstimme im Februar darüber berichtet, dass es landesweit vier Verdachtsfälle von Reichsbürgern bei der Polizei gebe. Zwei davon waren das besagte Ehepaar. Zwei weitere Fälle sind noch beim Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig.

Für Rechtsanwalt Albrecht seien in dem Fall des Ehepaares die strafrechtlichen Maßstäbe nicht richtig bewertet worden. Es habe sich um ein einmaliges Vergehen gehandelt, das Paar sei zuvor dienstrechtlich nicht auffällig geworden. Verglichen mit anderen Fälle habe es sich um einen minderschweren Vorfall gehandelt. Er kenne einen Fall, wo ein Polizist mit SS-Runen an Ringen zum Dienst erschienen sei. Dieser sei herabgestuft, aber nicht entlassen worden. Im Stendaler Fall sei mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden, sagt Rechtsanwalt Albrecht. Zu ändern ist nichts mehr, eine weitere Berufungsinstanz gibt es nicht mehr. Wenn das beim Bundesverfassungsgericht zugelassen gewesen wäre, dann könne er sich nur schwer vorstellen, dass das Verfahren in dieser Weise durchgegangen wäre, so der Rechtsanwalt.

Besondere Ironie des Falles ist, dass das Paar im Oktober 2014 wieder Post vom Stendaler Sozialamt bekam und diesmal bestätigt wurde, dass sie nach einer Überprüfung „nicht zu einem Unterhaltsbeitrag herangezogen werden“ können.