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Häusliche Gewalt Aussage überraschend zurückgezogen

Vor Gericht zog eine 24-jährige Stendalerin ihre Aussagen wieder zurück. Der Beschuldigte wird womöglich trotzdem verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 28.08.2019, 03:00

Stendal l Im Prozess um körperliche Gewalt, die ein gerichtsbekannter Stendaler gegen seine Lebensgefährtin gleich zweifach in 2019 angewandt haben soll, verkündete das Amtsgericht statt des erwarteten Urteils am Ende des zweiten Verhandlungstages in dieser Woche einen weiteren Fortsetzungstermin.

Wie berichtet soll der 28-Jährige, der laut der im Plädoyer der Staatsanwaltschaft genannten Vorstrafen auch schon wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden ist, die 24-Jährige Mutter seiner beiden Kinder am 13. April und am 1. Juli dieses Jahres geschlagen haben, so dass sie jeweils über Notruf die Polizei alarmierte und den Angeklagten anzeigte.

Nicht zum ersten Mal. Fünfmal schon machte sie bereits einen Rückzieher, so auch jetzt.

Sie hätte sich mit ihrem Lebensgefährten, seit kurzem ihr Ehemann, gestritten. Angeblich aus Angst, dass er sie verlässt, hätte sie ihm „eins reinwürgen wollen“, den Notruf gewählt und ihn angezeigt, gab sie vor Gericht an. Eine der Verletzungen sei angeblich nur ein Herpes gewesen.

Unbeirrt der Warnung von Richter Rainer Mählenhoff, womöglich wegen Falschaussage belangt zu werden, blieb sie dabei, im Gerangel um einen Besen diesen sich selbst ins Gesicht geschlagen zu haben.

Die Aussagen der Polizisten, die vor Ort waren, klangen da ganz anders. Sie habe verängstigt gewirkt, habe geweint und sei mit teils blutenden Wunden verletzt und völlig aufgelöst von ihnen vorgefunden worden, sagten zwei Beamte aus. Von denen war einer bereits mehrfach am Tatort in oder vor der Wohnung in Stendal Stadtsee.

Der Beamte gab an, dass ihm die Frau am Tatort gesagt habe, dass sie von ihrem Gefährten geschlagen worden sei. Und, dass sie Angst vor ihm habe. Der Beamte sagte weiter aus, dass der kleine Sohn der 24-Jährigen im Gespräch mit ihm erzählt habe: „Papa hat Mama gehauen.“

Zu verwenden ist dieser Ausspruch vor Gericht freilich nicht. Und dann gibt es da noch die Mitschnitte der Notrufe. Darin hieß es: „Mein Mann hat mich gerade verprügelt ... mir die Haustürschlüssel abgenommen und die Tür eingetreten ... der Junge ist noch in der Wohnung ...“

Für die Staatsanwältin ist der Fall klar. Unter Einbeziehung einer Strafe wegen versuchter Anstiftung zur Falschaussage in einem anderen Prozess um Fahren ohne Fahrerlaubnis beantragte sie 15 Monate Haft ohne Bewährung. Der Verteidiger hielt nur die versuchte Anstiftung zur Falschaussage für erwiesen, wofür er eine Geldstrafe forderte.

Im Falle einer Verurteilung seines Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung forderte er alternativ ein Gutachten. Das solle beweisen, dass die Verletzungen mittels Besen vom Opfer selbst verschuldet worden sei.