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Kaffee-Diebstahl Bewährung für dreisten Dieb

Glimpflich ging ein Prozess für einen vorbestraften Stendaler aus. Er hatte versucht, Kaffee aus einer Drogerie zu stehlen.

Von Wolfgang Biermann 15.04.2020, 13:00

Stendal l Am 9. Juli vergangenen Jahres 14 Pakete mit hochwertigem Kaffee einer in Bayern beheimateten Kaffeerösterei im Wert von fast 84 Euro in der Stendaler Filiale einer Drogerie-Kette eingesteckt, aber nicht bezahlt zu haben, wurde jüngst einem gerichtsbekannten Stendaler vor dem Amtsgericht vorgeworfen. Der Diebstahl war im Versuchsstadium steckengeblieben, weil ein Ladendetektiv den Mann unmittelbar vor der Ladentür stellte.

Der 32-Jährige hatte in seinem Rucksack ein sogenanntes Einhandmesser dabei, was straferschwerend wirkte. Damit wurde aus dem versuchten einfachen Diebstahl, der im Strafgesetzbuch Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht, ein versuchter Diebstahl mit Waffen. Dieser ist im Regelfall mit sechs Monaten Gefängnis als Mindeststrafe bedroht. Und dazu verurteilte das Gericht den Angeklagten dann auch.

Das Gericht setzte die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Dazu muss der gelernte Koch, der nach eigenen Angaben seit etwa zehn Jahren erwerbslos ist und angeblich keine Arbeit findet, noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Er sei davon überzeugt, dass es so war wie es in der Anklage stehe, sagte der Vorsitzende Richter. Er folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin, wenn auch nicht im Strafmaß.

Die Staatsanwältin hatte den Angeklagten als „dreisten Dieb“ bezeichnet, der nur einen Monat nach seiner letzten Verurteilung schon wieder eine Straftat beging. Sie hatte eine achtmonatige Bewährungsstrafe und dazu 200 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflage für den 32-Jährigen gefordert. Es komme nicht darauf an, ob der Angeklagte das mitgeführte Messer bei der Tat benutzen wollte, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hat bereits neun Eintragungen im Strafregister, überwiegend wegen Eigentumsdelikten. In seiner Einlassung versuchte er sich damit herauszureden, dass er gar nicht vorgehabt hätte, die Drogerie ohne Bezahlung der Ware zu verlassen. Erst am Ausgang sei ihm eingefallen, dass er noch Shampoo benötigte. Deshalb sei er abgedreht.

Doch das nahm ihm das Gericht nicht ab. Denn zum Zahlen fehlte ihm das nötige Geld. Der Ladendetektiv und einer von vier zum Tatort gerufenen Polizisten erinnerten sich, dass er nur ein paar „Klimperlinge“ dabei hatte. Eine EC-Karte besitze er nicht, hatte der Angeklagte zuvor schon eingeräumt. Er will in einem unentdeckt gebliebenen Geheimfach seiner Geldbörse aber genau so viel Geld dabei haben, wie er für den Kaffee benötigte. „Ich dachte, der war im Angebot“, sagte er. War er aber nicht. Die 14 Kaffeepakete erklärte der von Hartz IV lebende Familienvater mit „Eigenbedarf“.