Kein Urteil Verprügelte Frau sagt nicht aus
Wegen Körperverletzung angeklagt, aber nicht verurteilt. Ein 34-jähriger Stendaler hat Glück, weil seine Frau die Aussage verweigert.
Stendal l Um zweifache Körperverletzung und Drogenbesitz ging es unlängst für einen 34-jährigen Stendaler in einem Prozess vor dem Amtsgericht. Der Prozess endete für ihn mit einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Drogenbesitzes.
Die Anklage wegen Körperverletzung seiner Ehefrau am 10. August und am 28. November vorigen Jahres beruhte allein auf den Anzeigen der Frau. Nach vorangegangenem verbalen Streit soll der gebürtige Leipziger die 33-Jährige, mit der er vier Kinder hat, mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Weil die Ehefrau, die mit ihren Kindern schon Schutz im Frauenhaus gesucht hatte, aber im Prozess wider Erwarten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machte, wurde das diesbezügliche Verfahren eingestellt.
Eine Erfahrung, die die Justiz häufig machen müsse und bei der ihr die Hände gebunden seien, wie die Staatsanwältin nach dem Prozess der Volksstimme sagte. Der Strafanzeige folgt demnach im Angesicht des nahenden Prozesses oft die Aussöhnung und dieser dann die Aussageverweigerung der Frauen. Weil auch frühere Aussagen der Opfer vor der Polizei bei Anzeigenerstattung dem sogenannten Verwertungsverbot unterliegen, bleibe letztlich nur die Einstellung des Verfahrens. Bis zum nächsten Mal, wenn der Partner wieder gewalttätig werde.
Blieb in diesem Fall die Anklage wegen Drogenbesitzes. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro (900 Euro) beantragt, der vom Amtsgericht im Dezember vorigen Jahres auch so erlassen wurde. Dagegen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, so dass deshalb ein mündliches Hauptverfahren angesetzt werden musste. Dabei war die Lage recht eindeutig.
Die Ehefrau hatte offensichtlich der vom Jugendamt eingesetzten Familienhelferin von Rauschgift im Eisfach ihres Kühlschranks berichtet. Das Jugendamt hatte daraufhin die Polizei informiert, die am Abend des 6. April vorigen Jahres eine Wohnungsdurchsuchung vornahm.
Dabei fanden die Ermittler in einer Plastikdose 146 Gramm gestrecktes Amphetamin mit einer reinen Wirkstoffmasse von 9,6 Gramm. Damit sei er knapp an einer folgenreicheren Größenordnung vorbeigeschrammt. Der Besitz von zehn Gramm reiner Amphetaminbase stelle ein Verbrechen dar und ist im Regelfall mit mindestens einem Jahr Gefängnis bedroht, machte Richter Thomas Schulz dem Angeklagten deutlich.
Er riet dem 34-Jährigen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, was dieser denn auch tat. Den Einspruch hätte sein Verteidiger ohne seine Zutun eingelegt, behauptete er. Im Prozess war ihm aufgrund der zu erwartenden Strafe kein Pflichtverteidiger beigeordnet worden.