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Kindesmissbrauch Neunjährige in Stendal zum Sex aufgefordert

Das Landgericht Stendal verurteilte einen 53-jährigen Stendaler, der eine Neunjährige aus seiner Nachbarschaft missbrauchen wollte.

Von Wolfgang Biermann 29.05.2018, 23:01

Stendal l Das Landgericht Stendal hat einen bislang nicht vorbestraften Stendaler wegen sexuellen Missbrauchs eines neunjährigen Mädchens zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, die Verbüßung der Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 53-Jährige insgesamt 70 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten oder je nicht geleisteter Arbeitsstunde zehn Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.

Das Urteil in dem zum Schutz der persönlichen Interessen des Kindes unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess basiert zum einen auf dem „Vollgeständnis“ des Angeklagten, sagte der Vorsitzende der Jugendkammer Richter Ulrich Galler in der öffentlichen Urteilsbegründung.

Zum anderen beruhe es auf der Video-Aufzeichnung der Aussage des Mädchens vor dem Haftrichter, die sie kurz nach Aufdeckung der Tat machte. Mit seinem Geständnis habe der Angeklagte dem Opfer die gerichtliche Aussage erspart, hob Richter Galler als „erheblichen“ Strafmilderungsgrund hervor.

Demnach hat der Angeklagte am 21. Juni vorigen Jahres das Mädchen aus der Nachbarschaft teilweise entkleidet und es auf die von ihm entblößte Brust und den Mund geküsst. Außerdem hat er die Neunjährige aufgefordert, mit ihm „Sex zu machen“.

Das Gericht berücksichtigte im Urteil zwar einen nach Angaben des Angeklagten dem Missbrauch vorangegangenen Alkoholkonsum mit damit verbundener Enthemmung. Die Richter schlossen aber eine Strafmilderung aus diesem Grund aus, weil die Steuerungsfähigkeit des 53-Jährigen bei der Tatbegehung durch den Alkohol weder ausgeschlossen noch beeinträchtigt gewesen sei.

Gegen ihn spreche vor allem, dass es sich um ein „junges Kind“ gehandelt hat, dass „noch weit weg von der Pubertät und überhaupt nicht fraulich“ war. „Ein absoluter Tabubruch, von einem wildfremden Mann bedrängt zu werden“, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. „Das war eine Grenzüberschreitung, durch die das Mädchen völlig aus der Bahn geworfen wurde.“

Die Tat sei wohl „relativ spontan“ geschehen. Allerdings habe der Angeklagte ein anderes anwesendes Kind zuvor rausgeschickt, was für eine gewisse Planung spreche. Da habe er schon vorgehabt, die Neunjährige zu missbrauchen. Am Tathergang gab es demnach keine Zweifel.

Die Frage, die sich das Gericht gestellt habe, lautete laut Richter Galler, wie darauf zu reagieren sei. Sechs Monate sei die Mindest- und zehn Jahre Gefängnis die Höchststrafe für Kindesmissbrauch. Die Richter des Landgerichts nahmen dem Angeklagten die im Prozess gezeigte „ernsthafte Reue“ ab. Weil der 53-Jährige zudem eine positive Sozialprognose vorweisen könne, habe die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden können.