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Berufung um Autodiebstahl erfolgreich Landgericht Stendal stellt das Verfahren ein

Von Wolfgang Biermann 08.05.2009, 05:01

Stendal. Glimpflich ging der Prozess am Landgericht Stendal gestern für einen Magdeburger aus. Die Berufungskammer stellte das Verfahren gegen den 37-Jährigen ein. Ungeklärt blieb damit, ob der Angeklagte im Juni 2007 dem Stendaler Besitzer eines BMW nach einer durchzechten Nacht das Auto zusammen mit den zugehörigen Papieren gestohlen, wie dieser behauptet, oder ob er ihn ganz legal vom Halter geliehen hatte. Mit dem BMW hat der mehrfach vorbestrafte Magdeburger in Schönebeck – alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis – einen Unfall verursacht, in dem er in einem Kreisverkehr geradeaus fuhr und einen Transporter rammte. Dabei erlitt der BMW Totalschaden.

Das Stendaler Amtsgericht hatte den Angeklagten am 25. November 2008 wegen Diebstahls zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Dessen nicht genug, verhängte das Amtsgericht Schönebeck am 26. Februar dieses Jahres wegen Verkehrsgefährdung im Zusammenhang mit dem Unfall eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten. Ebenfalls ohne Bewährung. Die Schönebecker Richter sprachen zudem eine fünfjährige Fahrerlaubnissperre aus. Gegen beide Urteile hatte der gelernte Elektriker Rechtsmittel eingelegt. Vor der Stendaler Berufungskammer gab der Angeklagte jetzt an, dass der rechtmäßige BMWBesitzer ihm selbst den schon etwas betagten Wagen nebst Schlüsseln und Papieren zur Fahrt nach Magdeburg überlassen habe.

Eine Rückgabe sei zwar ausgemacht gewesen, Ort und Zeit aber nicht. Der 37-Jährige räumte aber zugleich ein, den BMW unerlaubt zu Spritztouren genutzt zu haben, wobei es zum Unfall kam. Letztlich spielte dieses Eingeständnis aber keine Rolle für den Ausgang des Verfahrens in Stendal. Auf Anraten des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und auch seines Verteidigers nahm der Angeklagte gestern per Fax seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Schönebeck zurück und ließ es rechtskräftig werden. Weil das Stendaler Berufungsgericht die in Schönebeck verhängte 15-monatige Gefängnisstrafe im Sinne der Strafprozessordnung als " ausreichend " wertete, stellte es daraufhin das Verfahren um den vermeintlichen Autoklau auf Antrag der Staatsanwaltschaft und zu Lasten der Staatskasse ein.

Ohne Auto und ohne Schadensersatz bleibt indes der Stendaler Besitzer des BMW, der als Beobachter dem Prozess beiwohnte. Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze riet dem arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger, seine Forderungen auf zivilrechtlichem Weg geltend zu machen. " Strafrechtlich ist das Verfahren abgeschlossen ", schloss sie die Sitzung.