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Wald Landkreis Stendal wird Baumbesetzer bei Seehausen nicht sofort vertreiben

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal zur Waldbesetzung im Losser Forst ist in Kraft getreten.

Von Andreas König 18.06.2021, 10:57
Die Baumbesetzer im Wald bei Seehausen bekommen vom Landkreis Stendal noch etwas Zeit.
Die Baumbesetzer im Wald bei Seehausen bekommen vom Landkreis Stendal noch etwas Zeit. Foto: Ralf Franke

Losse/Seehausen - Eigentlich könnte und müsste die Waldbesetzung bei Seehausen beendet werden: Die Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal tritt mit Wirkung zum 18. Juni in Kraft. „Beim Vollzug müssen wir allerdings noch eine gewisse Zeit drangeben“, sagt Landrat Patrick Puhlmann (SPD) der Volksstimme. Dass der „rechtswidrige Zustand“ allerdings beendet wird, daran lässt der Stendaler Landrat keinen Zweifel. „Ich werde mich aber öffentlich weder zum Zeitpunkt noch zum Inhalt der Maßnahmen äußern“, sagt Patrick Puhlmann. Fest stehe, dass die Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Allgemeinverfügung nur unter dem Schutz der Polizei umsetzen. „Wir stehen dazu mit verschiedenen Behörden in Kontakt“.

Eine Reaktion seitens der Waldbesetzer habe er bislang nicht erhalten, informiert der Landrat weiter. Zwar habe es versuche gegeben, eine allgemeine Diskussion zum Bau der A 14 zu veranstalten, doch sehe er darin wenig Sinn, da die politischen Entscheidungen getroffen seien und die örtliche Wirtschaft und andere Akteure den Autobahnbau klar befürworten.

Höchste Waldbrandwarnstufe im Landkreis Stendal

Die seit dem 17. Juni geltende höchste Waldbrandwarnstufe 5 habe zwar mit der Allgemeinverfügung nichts zu tun, erhöhe aber nochmals den Druck, die Besetzung zu beenden. „Für die Einhaltung des Brandschutzes ist die Kommune, in diesem Fall also die Verbandsgemeinde Seehausen, zuständig“, erklärt Puhlmann.

„Wir haben bereits teilweise Vorkehrungen getroffen, um den Brandschutz speziell im Losser Forst zu gewährleisten, und werden dies fortsetzen“, sagt die stellvertretende Verbandsgemeinde-Bürgermeisterin von Seehausen, Katrin Neuber. Dazu gehöre das Sperren der Zufahrten in den Wald und das Anbringen von Verbotsschildern ebenso wie die Sicherstellung der Löschwasserzufuhr. „Mehr können wir als Kommune nicht leisten, zumal innerhalb von zwei Tagen nach Ausrufung der Waldbrandwarnstufe 5“, sagt Katrin Neuber.