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Müllgebühren Lästiges Müllproblem für Landrat

Jahrelang leugneten die Verantwortlichen in Stendal ein Probelm bei der Müll-Anschlusspflicht. Nun fliegt ihnen ihr Konstrukt um die Ohren.

Von Bernd-Volker Brahms 21.08.2019, 01:01

Stendal l Das Problem mit den offensichtlich rechtswidrigen Müllgebühren im Landkreis Stendal dürfte gerade für Landrat Carsten Wulfänger (CDU) zur Unzeit kommen. Er möchte am 10. November als Landrat wiedergewählt werden. Ein derartiger Ärger, der seit Jahren weitgehend unter der Wahrnehmungsgrenze waberte, könnte nun den Verwaltungschef noch in arge Erklärungsnot bringen.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn von April 2017 bekommt gerade jetzt neue Brisanz. Die Beschwerde, die sich unter anderem mit nicht angeschlossenen Einwohnern und Gewerbetreibenden befasste, wurde seinerzeit von der Tagesordnung genommen und nie wieder angefasst.

Obwohl ein juristisches Verfahren das nächste jagt und auch die Abfallgebührensatzung ständig neu im Kreistag beschlossen werden musste, gibt es beim Landkreis offiziell kein Problem. Mit einer renommierten Anwaltskanzlei und einem Ingenieurbüro aus Berlin und zusätzlichen Kosten von mehreren hunderttausend Euro wird versucht, die Sache in den Griff zu bekommen.

In der vergangenen Woche nun hat ein Verwaltungsrichter die Gebührenkalkulation des Landkreises in der Luft zerrissen. Der Richter steht kurz davor, rund zehn Klagen gegen Gebührenbescheide stattzugeben. Einen Kommentar aus dem Landratsamt gibt es nicht. „Der Landkreis wartet das Urteil ab“, teilt Pressesprecherin Angela Vogel auf Anfrage mit.

Es ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Ungereimtheiten bei der Müllabfuhr. Zuletzt wurde im Dezember eine Abfallgebührensatzung hastig im Kreistag verabschiedet, nachdem gerade erst ein dreiviertel Jahr zuvor die vorherige Satzung nach einem kapitalen „Rechenfehler“ neu verabschiedet werden musste.

Der Verwaltungsrichter hält auch die neue Satzung nicht für haltbar. Viel schlimmer noch, es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass im Landkreis die Anschlusspflicht nie richtig durchgesetzt worden ist. Es wurde nach dem Motto verfahren, wer angeschlossen werden möchte, kann das haben. Wer nicht, eben nicht. Abgleiche von Listen aus den Einwohnermeldeämtern und den Gewerbeämtern hat es jahrelang nicht gegeben. Kleingartenbesitzer hatten sowieso einen Freifahrtschein.

Ab 2016 wurde bei der ALS Dienstleistungsgesellschaft in Osterburg fieberhaft daran gearbeitet, die Kundenkartei auf Vordermann zu bringen. Tausende Briefe wurden verschickt, um „ungeklärte Fälle“ zu bearbeiten. Insgesamt 5700 private Haushalte und 2450 Menschen, die unter der Rubrik „Gewerbe“ laufen, wurden angeschrieben.

Es folgten diverse Zwangsanschlüsse. Auch einige Fälle, die nun vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden, stammen aus dieser Zeit.

Warum der Landkreis überhaupt aktiv wurde, hat seinen Hintergrund bei der Firma Cont-Trans. Das Tangerhütter Unternehmen hatte 2015 den Auftrag für die Entsorgung der Leichtverpackungen übernommen. Es wurde gleichzeitig von Säcken auf Gelbe Tonnen umgestellt.

Firma Cont-Trans kaufte nach Angaben von Firmenchef Norman Mattke rund 50.000 Tonnen und stellte sie den Haushalten und Firmen zur Verfügung. Die Zahl war anhand der Angaben des Landkreises besorgt worden „Dann wollten aber wöchentlich Leute zusätzlich Tonnen haben“, sagt Mattke. Er habe jeweils eine Auslieferung verweigert, wenn aus seinen Listen hervorging, dass die Grundstücke gar nicht an das Abfallnetz angeschlossen seien. „Ich habe immer wieder beim Landkreis und der ALS darauf hingewiesen, dass sie nicht angeschlossen sind“, sagt Mattke.

Offiziell gibt es das Problem beim Landkreis aber immer noch nicht. Die Rechtsanwältin Caroline von Bechtolsheim wiederholte es in der vergangenen Woche noch einmal vor dem Verwaltungsgericht. „Der Landkreis hat dargelegt, dass alle an das Entsorgungssystem angeschlossen sind.“ Es habe 2016 „eine Task Force“ – also eine Arbeitsgruppe – gegeben, die der Sache auf den Grund gegangen sei, so die Rechtsanwältin. Dies sei in der Tat darum passiert, weil der Entsorger der Leichtverpackungen immer wieder darauf hingewiesen habe.

„Es sind sogar extra Leute dafür eingestellt worden, um das zu prüfen“, sagte von Bechtolsheim vor Gericht. Sie habe ein derartiges Engagement eines Landkreises in Deutschland noch nicht erlebt, sagte die auf Abfallwirtschaft spezialisierte Anwältin.

In den offiziellen Statistiken ist der massenhafte Neuanschluss nur partiell abzulesen. Im Abfallbericht von 2015 wurden rückwirkend die Zahlen von Privathaushalten um mehr als 3000 nach oben korrigiert. Die Zahlen seien im Zuge der Gebührenkalkulation 2017-2019 aktualisiert worden, heißt es dort. Eben genau diese Kalkulation hatte Verwaltungsrichter Niels Semmelhaack als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Schon zwischen 2017 und 2018 war die Zahl der Gewerbe um mehr als 700 auf 5421 gestiegen. Helga Paschke (Linke) sprach seinerzeit im Kreistag von einem „wundersamen Wirtschaftsaufschwung“.

Noch ein Problem für den Landrat: Der Einreicher der Dienstaufsichtsbeschwerde ist der Tangerhütter Dietrich Schultz, der mittlerweile für die AfD im Kreistag sitzt. Dieser hatte nicht nur die Beschwerde eingereicht, sondern seit 2016 auch Klagen gegen Gebührenbescheide. Nach der Verhandlung am Verwaltungsgericht vor einer Woche scheint sicher, dass er und andere diese gewinnen werden. Schultz deutete vor Gericht an, dass er nun auch mit politischen Mitteln für Druck und Transparenz sorgen möchte. Er strebt einen Sitz im Aufsichtsrat der ALS Dienstleistungsgesellschaft an. Eine Besetzung des Gremiums war auf der konstituierenden Sitzung des Kreistags unterblieben, nachdem der Landrat dies vertagen ließ.