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Einrichtungshaus Tedox plant den Umzug von Fischbeck ins Gewerbegebiet Uenglinger Berg Nach der Flut: Markt zieht nach Stendal um

Von Bernd-Volker Brahms 02.07.2013, 03:26

Das Geschäftsgebäude der Firma Tedox in Fischbeck wurde durch das Elbehochwasser stark beschädigt. Es soll nicht wieder geöffnet werden. Stattdessen wird in Stendal neu gebaut. Der Stadtrat stimmte gestern Abend einem entsprechenden Bebauungsplan kurzfristig zu.

Stendal l Der Bau- und Einrichtungsmarkt Tedox wird vom hochwassergeschädigten Fischbeck nach Stendal umziehen. Das Geschäft, in dem Bauartikel wie Farben, Tapeten, Teppichböden, Gardinen gekauft werden können, wird seine Ladentüren in Fischbeck nicht wieder öffnen. Dies geht aus Planungsunterlagen der Stadt hervor. Eine Stellungnahme des Unternehmens war gestern nicht zu bekommen.

Gestern Abend beschäftigte sich der Stendaler Stadtrat kurzfristig mit den Neubauplänen des Unternehmens aus Bovenden (bei Göttingen), das in ganz Deutschland rund 80 Filialen betreibt. Im Stendaler Gewerbegebiet Uenglinger Berg möchte die Firma einen neuen Markt mit einer Verkaufsfläche von 3200 Quadratmetern errichten. Neben dem Tedox-Markt werden noch zwei kleinere Fachmärkte auf dem Gelände entstehen. Die bestehenden Gebäude werden zum großen Teil abgerissen. Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben bereits seit mehreren Jahren einen Umzug von Fischbeck, da "die Siedlungsdichte im ostelbischen Raum des Landkreises deutlich rückläufig ist und das Kaufkraftpotenzial abnimmt". Das 3,6 Hektar große Gelände in Stendal, das sich östlich vom Hellweg-Baumarkt befindet, hat die Firma Avexus AG aus Köln bereits vor einiger Zeit bei einer Zwangsversteigerung erworben. Die Tedox AG wird dies übernehmen.

Wie aus den Planungsunterlagen der Stadtverwaltung hervorgeht, muss die Neuerrichtung und Verlagerung des Marktes innerhalb kurzer Zeit erfolgen, um den derzeit Beschäftigten auch eine Weiterbeschäftigung im neuen Markt zu ermöglichen. Insgesamt ist von 50 Mitarbeitern die Rede.

Nach Angaben der Stadtverwaltung entspricht das Vorhaben vom Grundsatz her den Entwicklungsplanungen der Stadt. Allerdings ist insbesondere die Dimension des Neubaus nicht mit dem vorhandenen Bebauungsplan abzuwickeln. Der Stadtrat muss einem neuen beschließen.