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Neuer Prozess Harzerin ignoriert Auflagen

Weil eine 43-jährige Frau die Auflagen aus einem Urteil des Stendaler Amtsgerichts nicht erfüllte, soll ihr Prozess neu aufgerollt werden.

Von Wolfgang Biermann 19.05.2020, 19:00

Stendal l Unlängst berichtete die Volksstimme darüber, dass beim letztjährigen Pferdemarkt in Havelberg ein Moped, noch dazu ohne Fahrer, durchging und Besucher verletzte. Verantwortlich dafür sollte eine 43-jährige Harzerin gewesen sein. Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand sie im Januar vor dem Amtsgericht Stendal. Das Verfahren wurde gegen Arbeitsauflage eingestellt.

Weil die 43-Jährige sich scheinbar später anders besonnen hat, wird es nach Volksstimme-Informationen eine Neuauflage des Prozesses geben. Laut Anklage soll sie am 7. September 2019 in der Menschenmenge im Havelberger Mühlenholz einen Motorroller gestartet haben. Der machte sich selbstständig und fuhr zwei Besucherinnen an einem Getränkestand an. Sie wurden leicht verletzt.

Nachdem die 43-Jährige zunächst angegeben hatte „ich sage nichts“, zeigte sich die einmal wegen Betruges Vorbestrafte den Worten des Gerichts später offener. Schließlich stimmte sie der vorgeschlagenen Verfahrenseinstellung zu. „Es ist passiert, was soll ich machen?“, sagte sie auf Frage zum Geschehen auf dem Pferdemarkt. Das Moped sei nur geliehen gewesen. Es hätte einem zwischenzeitlich verstorbenen Mann gehört.

Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte das Zweirad ein gültiges Versicherungskennzeichen. Es war also haftpflichtversichert. An die Versicherung sollten sich die verletzten beiden Frauen wenden, erhielten die als Zeugen erschienenen Opfer als Ratschlag. Die müsste zahlen, auch wenn der Halter nicht mehr lebe. Weil die Angeklagte angab, im Monat nur 63 Euro Bargeld und dazu 150 Euro in Sachgutscheinen zu erhalten, sah das Gericht von einer Geldauflage für die Angeklagte ab.

Stattdessen sollte sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit in ihrem Wohnort bis zum 1. Mai ableisten. Damit zeigte sich die 43-Jährige einverstanden. „Wenn Sie die Stunden nicht ableisten, sehen wir uns hier wieder“, hatte ihr das Gericht mit auf den Weg gegeben. Doch dann meldete sie sich aus ihrem Wohnort – es war noch vor Verhängung der durch die Corona-Pandemie bedingten Ausgangsbeschränkungen. Sie teilte mit, dass sie die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht verrichten könne.

Einen Termin für die Prozessneuauflage gibt es derzeit noch nicht. Ebenso nicht für einen weiteren Prozess. Einem Mann aus der Region Osterburg wird zur Last gelegt, unberechtigt insgesamt 3200 Euro vom Arbeitsamt erhalten zu haben, obwohl er in Arbeit war.

Das hatte der hier tätige Osteuropäer aber beim Prozessauftakt bestritten. Er hätte kein Arbeitslosengeld erhalten, behauptete er. Zum zweiten Prozesstermin erschien er nicht. Darum muss auch dieser Prozess wieder neu aufgerollt werden.