Prozess Blutiger Streit

Wegen versuchten Totschlags ist ein 32-Jähriger vor dem Landgericht Stendal angeklagt. Zuschauer sind beim Prozess ausgeschlossen.

Von Wolfgang Biermann 26.10.2018, 23:01

Stendal l Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt das Landgericht in Stendal seit dem gestrigen Freitag in einem sogenannten Sicherungsverfahren eine Anklage wegen versuchten Totschlags. Ein 32-Jähriger soll am 19. März dieses Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Mann im Stendaler Obdachlosenheim in Tötungsabsicht misshandelt haben. Das Opfer soll dabei schwerste Verletzungen erlitten haben, unter anderem einen Milzriss und diverse Rippenbrüche. Dazu fungiert Rechtsmediziner Dr. Norbert Beck im Prozess als Gutachter. Gerichtspsychiater Dr. Mohammad Hasan ist als Gutachter in der Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten mit dabei.
Noch bevor die Anklage verlesen wurde, stellte die Verteidigerin des 32-Jährigen angesichts einer größeren Zahl von Zuschauern den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie begründete das mit der möglichen Unterbringung ihres Mandanten im Maßregelvollzug. Das Gericht entsprach dem Antrag. Das Gerichtsverfassungsgesetz sehe diese Möglichkeit vor. Die schutzwürdigen persönlichen Interessen des 32-Jährigen stünden über dem Interesse der Öffentlichkeit auf Information, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Galler den Beschluss, hinter verschlossenen Türen zu verhandeln.
Die Urteilsverkündung erfolgt öffentlich. Bislang sind fünf Prozesstage anberaumt. Das Urteil ist für den 16. November geplant.
Nach Informationen der Volksstimme befand sich der 32-Jährige lange Zeit infolge eines vorhergehenden Urteils im Maßregelvollzug Uchtspringe. Daraus ist er vor längerer Zeit entlassen worden. Nach der ihm vorgeworfenen Tat wurde er auf Anordnung des Amtsgerichts vorläufig wieder in Uchtspringe untergebracht. Von dort wurde er gestern in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Die Pfleger hielten es auf Nachfrage von Richter Galler für nicht ratsam, dem 32-Jährigen während der Verhandlung die Fußfesseln abzunehmen.
Wie die Volksstimme erfuhr, wurde zunächst auch in Richtung versuchter Mord ermittelt, weil als Mordmerkmal Habgier in Betracht kam. Der 32-Jährige soll einen Raubmord aber nicht geplant haben, sondern erst nach der Attacke die Habseligkeiten des Opfers nach Stehlenswertem durchsucht und 2,50 Euro und Tabak gestohlen haben.
Gegen 15.30 Uhr kam es am 19. März laut seinerzeitiger Polizeimeldung im Hohen Weg 3 zwischen dem 62-jährigen Opfer und dem ebenfalls dort wohnenden 32-Jährigen zu Auseinandersetzungen. Zeugen fanden das Opfer aber erst um 19 Uhr "lebensbedrohlich verletzt und hilflos" vor. Der 62-Jährige sei notoperiert worden und befinde sich "derzeit außer Lebensgefahr", hieß es weiter im Polizeibericht.