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Landgericht Stendal Duo prügelt mit Zaunlatte auf Wirt ein

Zwei junge Männer müssen sich vor dem Stendaler Landgericht verantworten: Sie sollen auf einen Gastwirt eingeprügelt haben.

Von Wolfgang Biermann 27.09.2018, 23:01

Stendal l Zwei junge Männer aus Gardelegen (beide sind Cousins und heute 25 bzw. 20 Jahre alt) sollen am frühen Morgen des 10. September 2016 in einem wahren Gewaltexzess, mit Zaunlatte und Winkeleisen bewaffnet, einen serbischen Restaurantbesitzer in der Stendaler Bahnhofstraße malträtiert und ihm schwere Verletzungen zugefügt haben. Nun stehen beide wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht. Weil der Jüngere zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war, somit als Heranwachsender gilt, für den das Jugendstrafrecht anzuwenden ist, findet der Prozess vor der Jugendkammer statt.

Laut Anklage spielte sich das Geschehen vor zwei Jahren folgendermaßen ab. Die Angeklagten kamen aus dem „Joker“, wo sie wohl kräftig Alkohol konsumiert hatten. Eine Stunde nach der Tat hatte der Ältere noch 2,1 Promille Alkohol im Blut. Sie wollten zum Bahnhof, um nach Gardelegen zurückzufahren. Der Jüngere hatte sich nach der Tat in einer Seitenstraße vor der Polizei versteckt, dabei aber seine Geldbörse verloren, so dass ihm die Polizei auf die Spur kam.

Der Jüngere randalierte und beschädigte eine Lampe an der Außenterrasse der Gaststätte an der Ecke Beckstraße/Bahnhofstraße. Der Wirt sah das wohl vom Fenster aus und schrie die Angeklagten an. Die entfernten sich daraufhin. Der Wirt fuhr ihnen mit seinem Transporter nach und stellte sie in Höhe Schönbeckstraße.

Der Ältere soll dann als Erster von einem Werbeplakat eine Dachlatte abgerissen und auf den Wirt eingeschlagen haben. Gemeinsam sollen beide auf den Mann eingeprügelt und ihn am Kopf schwer verletzt haben. Drei hinzukommende Zeugen verhinderten wohl noch Schlimmeres.

Beide Angeklagten stellen das völlig anders und sich als Opfer dar. Demnach hätte der Wirt mit einem von ihm mitgeführten Winkeleisen sofort zunächst auf den Älteren und dann auf den Jüngeren eingeprügelt. Quasi aus Notwehr hätte dieser dem Gastwirt einen Schlag versetzt, wonach dieser zu Boden gegangen sei.

Vor allem der jüngere Angeklagte verwickelte sich immer wieder in Widersprüche. Mehrfach wurde er vom Gericht darauf aufmerksam gemacht. So wollen beide nicht unerheblich verletzt gewesen sein, Belege dafür gibt es zumindest für den Jüngeren nicht. Bei der Festnahme des Älteren sollen ausländerfeindliche Worte gefallen sein.

Im Angesicht des Landgerichtsprozesses geriet er laut Gericht jüngst in Niedersachsen erneut, dabei ebenfalls unter Alkohol stehend, mit einem Ausländer zusammen. Erklären konnte oder wollte er sich nicht dazu. Der Prozess wird am 17. Oktober mit der Aussage des Opfers fortgesetzt.