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Briefwahl Stendal Schadensersatz noch nicht geltend gemacht

Die Stadt Stendal hat bisher noch keine Schadensersatzansprüche aus der manipulierten Briefwahl geltend gemacht. Die Frist läuft bald ab.

Von Donald Lyko 26.09.2017, 12:30

Stendal l Die Stadt Stendal hat bisher noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die sich aus der manipulierten Briefwahl bei der Stadtratswahl im Mai 2014 ergeben könnten. Dies erklärte Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) während der Einwohnerfragestunde der gestrigen Hauptausschuss-Sitzung auf eine Frage von Steffen Roske. Hintergund dessen Frage war, dass der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche den Revisionsantrag des wegen Urkunden- und Wahlfälschung verurteilten Ex-Stadtrates Holger Gebhardt abgelehnt hatte und das Urteil rechtskräftig ist.

Schadensersatz kann die Stadt Stendal für die beiden notwendigen Wiederholungswahlen forden, die Kosten von zusammen mehr als 50.000 Euro verursacht haben. Wegen der Verjährungsfrist müsste die Stadt Stendal bis Jahresende eine Klage einreichen.