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Landgericht Stendal: Klage auf Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne abgelehnt

Eine Schülerin aus dem Jerichower Land hat 2500 Euro Schmerzensgeld gefordert. Ihre Corona-Quarantäne sei unrechtmäßig gewesen. Warum das Landgericht ihre Klage abgelehnt hat.

Von Thomas Pfundtner 25.03.2022, 13:34
Das Landgericht Stendal hat die Klage einer Schülerin aus dem Jerichower Land abgelehnt.
Das Landgericht Stendal hat die Klage einer Schülerin aus dem Jerichower Land abgelehnt. Foto: Susanne Moritz

Stendal - Richter Michael Steenbuck hat Freitag, 25. März, am Landgericht Stendal das Urteil im Prozess einer minderjährigen Schülerin gegen den Landkreis Jerichower Land verkündet. Die Eltern der minderjährigen Nanina S. (Name geändert) hatten im Namen ihrer Tochter die Gesundheitsbehörde des Kreises auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 2500 Euro verklagt. Das Mädchen warf dem Amt vor, sie ohne ausreichenden Anlass in Corona-Quarantäne geschickt zu haben.