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  7. Strafverfahren: Wurden Tiere im Tierpark Weißewarte gequält? Gericht spricht Urteil

Aufatmen in Stendal Strafverfahren wegen Tierquälerei gegen ehemalige Wildparkbetreiber eingestellt

Die ehemaligen Betreiber des Wildparks Weißewarte in Stendal können aufatmen. Der Tatverdacht der vorsätzlichen Tierquälerei hat sich nicht bestätigt. Nun ist das Veterinäramt am Zug.

Von Mike Kahnert Aktualisiert: 10.01.2024, 10:17
Das Strafverfahren wegen Tierquälerei gegen den ehemaligen Betreiberverein des Wildparks Weißewarte in Stendal rund um den Ex-Vorsitzenden Fred Stoike wurde von der Justiz eingestellt.
Das Strafverfahren wegen Tierquälerei gegen den ehemaligen Betreiberverein des Wildparks Weißewarte in Stendal rund um den Ex-Vorsitzenden Fred Stoike wurde von der Justiz eingestellt. Archivfoto: Birgit Schulze

Stendal - Die ehemaligen Betreiber des Wildparks Weißewarte haben keine vorsätzliche Tierquälerei begangen. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat die Ermittlungen dazu eingestellt. Das bestätigt Staatsanwalt Thomas Kramer auf Volksstimme-Nachfrage. Der Vorwurf der Tierquälerei ist damit jedoch noch nicht vom Tisch.