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Gericht Tangermünder Rentner überrollt Warnbaken

Kollision mit gleich mehreren rot-weißen Warnbaken: Ein Rentner aus Tangermünde stand wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht Stendal.

Von Wolfgang Biermann 25.10.2018, 00:00

Stendal l Ein sonderbarer Fall von Unfallflucht stand auf dem Terminplan des Stendaler Amtsgerichts. Für einen Rentner aus Tangermünde, der auf der Bundesstraße 188 mit mehreren rot-weißen Warnbaken im Gesamtwert von 153 Euro kollidiert war, ging die Sache schließlich glimpflich aus. Gegen Zahlung von 250 Euro an den Opferhilfeverein „Weißer Ring“ wurde der Fall ohne Urteil und zu Lasten der Staatskasse zu den Akten gelegt.

Dazu kommen allerdings für den Angeklagten noch die Kosten für seinen Verteidiger und für die wohl nicht billige Reparatur seines eigenen Autos. Die Schadenssumme blieb ungenannt. Die 153 Euro für die Warnbaken hatte er schon vor dem Prozess überwiesen.

Worum ging es? Wie der Rentner vor Gericht angab, hatte er am 14. Mai dieses Jahres gegen 16 Uhr mit seinem Wagen auf der B 188 auf der Fahrt von seiner Heimatstadt nach Stendal kurz vor dem Abzweig auf die Umgehungsstraße B 189 einen anderen Pkw überholt, als sein Wagen „plötzlich nach links wegzog“. Er hätte einen Reifenplatzer vermutet, gab er weiter an. Durch das linksseitige Abdriften hätte er mit seinem Auto drei baustellenbegrenzende Warnbaken überfahren. Doch statt anzuhalten, ist er dann auf einer Felge fahrend bis zu einer Autowerkstatt in die Heerener Straße gefahren. Von dort aus hätte er die Polizei verständigen wollen, gab er an.

Das hatte allerdings schon der Autofahrer getan, den der Angeklagte auf der B 188 überholt hatte, und der offenbar das Geschehen verfolgt hatte. Der war direkt zum Polizeirevier gefahren, um dort seine Beobachtungen zu melden. Und so standen die Beamten unvermittelt in der Autowerkstatt, um den Flüchtigen zum Unfall zu befragen und eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufzunehmen.

Warum er nicht sofort angehalten und die Polizei alarmiert habe, wollte der Richter im Prozess wissen. „Weiß nicht“, bekam er zur Antwort von dem schuldbewusst dreinblickenden Angeklagten. Er habe kein Telefon dabei gehabt. Und er habe ja von der Werkstatt aus anrufen wollen, wozu er aber nicht mehr gekommen sei. Seit 1976 besitze er seine Fahrerlaubnis, noch nie sei ihm etwas passiert.

Sein Verkehrszentralregister sei genau so „blank“ wie sein Strafregister, bestätigte denn auch das Gericht und schlug die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor. Das hatte der Verteidiger nach eigenem Bekunden der Staatsanwaltschaft auch schon vor Anklageerhebung angeboten. Die Behörde habe aber abgelehnt und auf einer mündlichen Hauptverhandlung bestanden.

Im Prozess zeigte sich der Staatsanwalt aber dem richterlichen Vorschlag nicht abgeneigt, er beantragte schließlich die Einstellung des Verfahrens.