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Tierisch gut Wenn beim Pferdemarkt das Moped durchgeht ...

Ein kurioser Fall wurde vor dem Stendaler Amtsgericht verhandelt. Der Angeklagte muss nun im Harz Sozialstunden leisten.

Von Wolfgang Biermann 07.02.2020, 11:00

Havelberg/Stendal l Dass Pferde mit und ohne Reiter durchgehen können, ist bekannt. Aber können auch fahrerlose Mopeds durchgehen und dabei Menschen verletzen? So angeblich geschehen auf dem letztjährigen Pferdemarkt in Havelberg. Eine 42-Jährige aus dem Harz stand wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stendal.

Sie soll in der Menschenmenge ein Moped gestartet haben, das sich dann selbstständig machte und zwei Besucherinnen an einem Getränkestand anfuhr und verletzte.

„Ich sage nichts“, sagte die in Turin geborene Italienerin auf der Anklagebank zunächst. Später ließ sie sich dann aber doch ein: „Es ist passiert – was soll ich machen?“ Wobei sie nicht erklären wollte, wie und was denn genau passiert ist. Sie sei nicht Halter des Mopeds gewesen. Der sei ihres Wissens inzwischen gestorben. Dass sie das Moped geführt habe, gab sie zu. Üblich sei es in einem solchen Fall bei einem Ersttäter das Verfahren gegen Zahlung von Schmerzensgeld an das oder die Opfer einzustellen, hieß es vonseiten des Gerichts.

Das komme in diesem Fall aber nicht infrage. Denn die Angeklagte gab an, dass sie angeblich nur Sozialhilfe bekomme und zwar monatlich 63 Euro in bar und 150 Euro in Bezugsscheinen. „Und davon kann man leben?“ fragte die Staatsanwältin. „Wir sind eine große Familie“, bekam sie zur Antwort. Und so einigte man sich, offensichtlich zum Leidwesen der beiden anwesenden Opfer, die wohl auf ein Schmerzensgeld gehofft hatten, letztlich auf die Ableistung von 200 Sozialstunden in ihrem Heimatort Osterwieck.

Leistet sie diese in drei Monaten nachweislich ab, ist das Verfahren gegen sie endgültig eingestellt. „Sonst treffen wir uns hier wieder“, gab es als Warnhinweis mit den Weg.

Offen blieb, in welcher Eigenschaft die 42-Jährige am 7. September vorigen Jahres eigentlich auf dem Havelberger Mühlenholz war – als Besucherin oder als Händlerin.

Eine 49-jährige Erwerbsunfähigkeitsrentnerin aus Sachsen zählte zu den Opfern. Sie habe bei dem Vorfall eine sehr schmerzhafte Prellung erlitten, sagte sie als Zeugin aus.

Eine Rentnerin aus der Region Havelberg war Opfer Nummer zwei. Die 66-Jährige gab an, dass sie vom Moped zu Fall gebracht wurde. Sie sei ambulant behandelt worden und habe ebenfalls Prellungen erlitten, zumal sie kurze Zeit zuvor einen Bandscheibenvorfall gehabt habe.

Staatsanwältin und Gericht rieten den beiden Frauen Schmerzensgeld- forderungen über einen Anwalt geltend zu machen. Dazu müssten sie sich an die Haftpflichtversicherung des Mopedhalters wenden.

Auch wenn der inzwischen verstorben sein sollte, müsse die Versicherung zahlen, weil das Moped nachweislich zum Tatzeitpunkt versichert war.