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Überfall Mund und Augen verklebt

Wegen Raubes muss ein 36-jähriger Stendaler für drei Jahre ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 09.10.2019, 23:01

Stendal l Das Landgericht hat am Dienstag einen gerichtsbekannten 36-jährigen Stendaler wegen schweren Raubes zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Fortdauer seiner U-Haft wegen Fluchtgefahr wurde angeordnet.

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden sah es am Ende des vierten Prozess-tages als erwiesen an, dass der zur Tatzeit unter Bewährung stehende Angeklagte mit „mindestens einem unbekannt gebliebenen Mittäter“ am 7. Juni vorigen Jahres zur Mittagszeit in ein Einfamilienhaus in Volgfelde eingedrungen ist, um dort nach Stehlenswertem zu suchen.

Die 62-jährige Hauseigentümerin war gerade von der Arbeit gekommen und befand sich allein im Haus. Sie aß wie gewöhnlich zu Mittag und sah dabei fern, als sie Geräusche im Flur hörte. Die Täter drehten die Sicherung heraus. Der Fernseher ging aus, und der dunkel gekleidete Angeklagte betrat mit einer Sturmhaube auf dem Kopf und mit Handschuhen das Wohnzimmer.

Er hielt, „mit dem Finger am Abzug“, einen Gegenstand auf die 62-Jährige gerichtet, den sie für eine Schusswaffe hielt. Er drückte ihr ein Kissen ins Gesicht und hielt ihr die Waffe an die Schläfe. Dabei stieß er hervor: „Ihnen passiert nichts, wenn Sie ruhig sind; wir wollen nur Geld. Wo ist das Geld?“ Sie habe keines, so ihre Antwort. Daraufhin fesselte der Angeklagte die 62-Jährige mit Klebeband an Händen und Beinen und klebte ihr Mund und Augen zu. Später fesselte er sie mit dem Klebeband an die Kloschüssel im Bad.

Die Täter durchsuchten und durchwühlten das Haus, fanden aber nichts, obwohl sich im Keller und im Arbeitszimmer des Ehemannes insgesamt 1335 Euro Bargeld befanden. Die Räuber nahmen nur zwei Schatullen mit Modeschmuck im Wert von 50 Euro mit. Schließlich fuhren sie mit dem Auto des Hauseigentümers davon.

Die Frau konnte sich selbst befreien. Sie lief zur Nachbarin, die sofort Notarzt und Polizei alarmierte. Trotz Einsatz von Spürhunden und Hubschrauber gelang den Tätern die Flucht. Das Auto wurde Tage später zufällig, nur 800 Meter vom Tatort entfernt, in einem Waldweg nahe Wilhelmshof entdeckt.

Das Urteil stützt sich vorwiegend auf Spuren, die der Angeklagte im Haus hinterließ und auf die Beschreibung des Täters durch die Hauseigentümerin: „Sehr groß und schlank.“ An einer Taschenlampe mit Elektroschockerfunktion und am Klebeband, mit dem die 62-Jährige gefesselt wurde, entdeckte die Polizei seine DNA.

Auch wenn die Geschädigte bei dem Raub keinen physischen Schaden genommen habe, „leidet sie noch heute sichtlich massiv unter erheblichen psychischen Beeinträchtigungen“, hieß es in der Urteilsbegründung.