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Urteil gesprochen Fahrer ohne Schein droht Haftstrafe

Weil er wiederholt ohne Führerschein fuhr, verurteilte das Stendaler Gericht den 45-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe und 300 Euro.

Von Wolfgang Biermann 01.08.2017, 15:10

Stendal l Zweimal haben Beamte des Polizeireviers Stendal in diesem Jahr schon einen Westaltmärker ohne Fahrerlaubnis angetroffen: Am 30. März in der Dorfstraße von Steinfeld und am 22. April in der Bismarker Straße in Osterburg. Im März war er zudem noch leicht alkoholisiert und hatte einen Atemalkoholwert von 0,5 Promille.

In der Vorwoche stand der 45-Jährige deshalb in Stendal vor Gericht. Dass er sich beide Male in einer Art Notsituation befand und sich deshalb ans Steuer gesetzt habe, wollten ihm dabei aber weder Staatsanwältin noch Gericht abnehmen. Er wurde zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dazu muss er noch 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Der Mann stand nicht zum ersten Mal vor den Schranken eines Gerichts. Zehn Verkehrsdelikte seit 1991 listete die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auf. Insgesamt 17 Einträge hat der verheiratete Familienvater seit 1991 im Strafregister. Erst 2016 ist der 45-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht in Haldensleben zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

„Es reicht“, sagte der Richter jetzt in der Urteilsbegründung. „Deutlicher kann man nicht zum Ausdruck bringen, dass Geldstrafen Sie nicht von weiteren Straftaten abhalten.“ Die Rechtsordnung sei nicht gewillt, noch weitere Straftaten vom Angeklagten hinzunehmen. Das sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln. „Wer sich so beharrlich weigert zu erkennen, dass man ohne Fahrerlaubnis nicht fahren darf, ist charakterlich nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet“, hieß es zur Begründung einer in solchen Fällen obligaten Sperrfrist zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren.

Seine Fahrten hatte der Angeklagten folgendermaßen erklärt. Jeweils hätte seine Ehefrau am Steuer gesessen. Am 30. März kurz vor Steinfeld sei ihr „schlecht geworden“. Am 22. April soll sie sich in einem Einkaufsmarkt in Osterburg „den Fuß verknackst“ haben.

Erklärungen, so befand das Gericht, die „nicht so richtig überzeugen“ würden. Notlagen seien das nicht gewesen. Der in einem Autozuliefer- betrieb tätige Angeklagte hätte ein Taxi rufen oder jemanden bitten können, um ihn abzuholen. Lasse er sich in den kommenden drei Jahren auch nur die geringste Straftat zu Schulden kommen, müsse er ins Gefängnis, stellte das Gericht in Aussicht. „Das Damoklesschwert hängt über Ihnen.“

Er werde „kein Fahrzeug mehr anfassen“, gelobte der Angeklagte. Keine wesentliche Rolle im Urteil hatte der in Steinfeld festgestellte Atemalkohol von 0,5 Promille gespielt. Eine Blutentnahme hatte es offenbar nicht gegeben.