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Verdacht Frau glaubt, sie wurde bestohlen

Eine Rentnerin glaubt sich von einem Bekannten bestohlen. Das Amtgericht Stendal stellt das Verfahren ein.

Von Wolfgang Biermann 11.07.2018, 23:01

Stendal l Einer Rentnerin 1000 Euro gestohlen zu haben, indem er das Geld von ihrem Konto abhob, wurde einem rechtlich unbescholtenen Stendaler unlängst vor dem Amtsgericht vorgeworfen. Am Ende stellte das Gericht das Verfahren gegen den Mittdreißiger nach Anhörung der fast 80 Jahre alten Dame ein. Sie schien sich zwar detailliert an viele Vorgänge erinnern zu können, antwortete aber auf Fragen unkonkret und machte insgesamt einen leicht verwirrten Eindruck. Dieser Eindruck verstärkte sich, als Richter Thomas Schulz aus Polizeiprotokollen zitierte. Worum ging es?

Der Angeklagte soll im Vorjahr dreimal Beträge zwischen 200 und 500 Euro an Automaten der Sparkasse abgehoben haben. Das stimme, bestätigte er, aber immer im Auftrag der Rentnerin. Wie schon etliche Male zuvor. Das Geld will er nach Einkäufen für die Seniorin mit ihr stets „auf Heller und Pfennig abgerechnet“ und die Restbeträge ausgehändigt haben. Eine Quittung hätte er sich nicht geben lassen. „Heute bin ich schlauer.“

Sein Verhältnis zur Rentnerin sei „wie zwischen Oma und Enkel“ gewesen, gab er an. Er hätte für die gehbehinderte Ruheständlerin „Wege erledigt und Kleinreparaturen ausgeführt“. Sie hätte ihm öfters „was zugesteckt“, bestohlen hätte er sie nie.

Das vermeintliche Opfer bestritt seine Version. Von dem angeblich verschwundenen Geld habe sie „nichts gesehen – alles gelogen, was er sagt“, behauptete sie. Kontoauszüge habe sie nie kontrolliert. Der Angeklagte hatte dazu angeführt, dass die Rentnerin es nach dem Tod ihres Mannes offenbar mit der Ordnung nicht so genau nahm. Sie hätte „vieles verlegt“.

Da passte es ins Bild, dass sie desöfteren bei der Polizei anrief, weil ihr was gestohlen worden sei. So sei ihr angeblich Schmuck weggekommen. In einem anderen Anruf behauptete sie laut Polizeiprotokoll, dass über Nacht jemand „Zähne aus ihrem Kamm“ herausgebrochen hätte. Außerdem würde der Angeklagte einen Nachschlüssel besitzen und nachts in ihrer Wohnung herumgeistern.

Vom Gericht mit den Polizeiprotokollen konfrontiert, sagte sie nur: „Der will mich in den Wahnsinn treiben.“ Den angeblich gestohlenen Schmuck fand laut Polizei die Tochter der Rentnerin übrigens in der Waschmaschine wieder.

Strafrechtlich sei die Sache mit der Einstellung für ihn jetzt erledigt, beruhigte Richter Schulz den Angeklagten. Dem Ansinnen des Anwalts der Rentnerin als Nebenkläger im Strafprozess aufzutreten, hatte das Gericht nicht entsprochen. Wie der Angeklagte sagte, habe die Rentnerin über ihren Anwalt bereits Forderungen gegen ihn aufgemacht, die weit über die Anklage hinausgingen. Zivilrechtlich wird es also weitergehen.