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Verurteilt Pechsträhne für einen Drogendealer

Dreifachpech für einen Stendaler: Seine Drogen wurden ihm geklaut, trotzdem musste er in Haft und bekam zudem eine Geldstrafe.

Von Wolfgang Biermann 16.10.2018, 10:59

Stendal l Wirkliches Pech hatte ein 35-Jähriger aus Tangerhütte, der vor dem Amtsgericht angab, selbst drogenabhängig zu sein und zur Finanzierung seiner Sucht mit Rauschgift gehandelt zu haben. Der Prozess endete für ihn mit einer Geldstrafe: 120 Tagessätze zu je zehn Euro (1200 Euro).

Das Urteil setzt einen Schlusspunkt unter seine Pechsträhne. Die begann am 28. März 2018.

In Magdeburg deckte er sich für 2000 Euro bei einem unbekannt gebliebenen Dealer mit einem ganzen Sortiment an Drogen „in nicht geringer Menge“ ein – Kokain, Amphetamin, Crystal Meth und Ecstasy-Tabletten. Doch kaum zu Hause in Tangerhütte angekommen, wurde er von drei maskierten Männern in seiner Wohnung überfallen und der gerade erworbenen Drogen beraubt.

Er hätte sofort mit einer Eisenstange einen Schlag gegen den Kopf bekommen, weitere Schläge mit der Stange und mit Fäusten hätten Oberkörper, Beine und Arme getroffen. Er solle „alles rausrücken“, hätte einer der Räuber gerufen. Daraufhin hätte er ihnen die Drogen übergeben. Damit begnügte sich das Trio aber offensichtlich nicht. Es nahm auch noch eine Playstation und eine sogenannte Soundbar mit.

Ein Wohnungsnachbar hatte den Überfall wohl mitbekommen und die Polizei alarmiert. Die kam dann auch sofort. Wiederum Pech für den 35-Jährigen: Beim Überprüfen seiner Personaldaten stellten die Polizisten fest, dass es wegen Nichtbezahlung einer Geldstrafe einen Haftbefehl gegen ihn gab. Dazu fanden die Beamten bei der Wohnungsdurchsuchung auch noch gut ein Gramm Kokain und über drei Gramm Crystal Meth. Rauschgift, das die unbekannt gebliebenen Räuber anscheinend nicht gefunden hatten.

So kam der Pechvogel nach einem kurzen Zwischenaufenthalt im Krankenhaus direkt zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Burg. Im Krankenhaus hätte man keine behandlungsbedürftigen Verletzungen festgestellt, gab er an. Die traten dann wohl erst in Burg zutage. Dort diagnostizierte man in der Krankenstation am Tag darauf einen Bruch der linken Hand und zudem einen gesplitterten Ellenbogen rechts. Fünf Tage hätte er in der JVA Burg verbracht.

„Mit dem Thema Drogen bin ich durch“, gab er jetzt vor Gericht an. Damit wolle er nichts mehr zu tun haben. Nur acht Wochen vor der aktuellen Tat war er wegen Drogenbesitzes per Strafbefehl zu einer 500-Euro-Geldstrafe verurteilt worden. Der Strafbefehl habe ihn „nicht zum Umdenken gebracht“. Das Gericht wertete diesen Umstand im Urteil strafverschärfend.

Auf der Habenseite verbuchte es das Geständnis, den Raubüberfall mit den dabei erlittenen Verletzungen und den Willen zur Lebensänderung.