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Letzte Warnung Vielfach Vorbestrafter erhält Bewährung

Milde Richter fand ein Mann aus dem Goldbecker Raum. Trotz vieler Vorstrafen kam er noch einmal mit Bewährung davon.

Von Wolfgang Biermann 15.06.2020, 18:30

Stendal l Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Drogenanbaus und hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Stendal einen vielfach Vorbestraften aus der Region Goldbeck zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt und die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Hauptanklagepunkt war die körperliche Auseinandersetzung mit einem am Ende „erheblich Verletzten“ am 8. November vorigen Jahres. Laut Befund des Stendaler Krankenhauses trug ein 57-Jähriger ein Schädel-Hirn-Trauma, eine stark blutende Augenbrauen-Platzwunde und eine starke Gesichtsprellung davon. Dabei hatte offenbar alles ganz harmonisch begonnen, wie drei der sechs an der „lustigen Feier“ Beteiligten aussagten. Einige hatten wohl schon im örtlichen Discounter zuvor einige Bier konsumiert. Gemeinsam trank man dann in der Wohnung eines der Feiernden weiter.

Herauszubekommen, was gegen 22 Uhr geschah und den Notarzt sowie die Polizei auf den Plan rief, gestaltete sich als äußerst schwierig.

Alkohol hatten wohl alle Beteiligten intus, aktenkundige Nachweise dafür gab es aber nicht. Angeklagter, Opfer wie auch die übrigen Teilnehmer des Gelages schienen von argen Erinnerungslücken geplagt.

Einem Zeugen musste der Vorsitzende Richter sogar mit einem Verfahren wegen Falschaussage und schließlich auch noch mit Beugehaft im Falle der Nichtaussage drohen, bevor dieser bereit war, gegen den Angeklagten auszusagen. Dieser selbst hatte angegeben, dass er von dem späteren Opfer am Kragen gepackt und gegen die Wand gedrückt worden sei.

Er hätte aus einer Notlage heraus geschlagen und sich nur „mit den Fäusten gewehrt“, das Ganze sei „eskaliert“. Und: Es tue ihm „unendlich leid“.

Eine Notwehrsituation sahen weder die Staatsanwältin im Plädoyer noch das Gericht im Urteil. Zusammen mit seiner Freundin hatte der 35-Jährige in der gemeinsamen Wohnung eine Drogenplantage betrieben, wie er zugab. Die Cannabisreste (gut 180 Gramm minderster Qualität) fand die Polizei bei einer Razzia im August 2018 vor.

Die Drogen seien angeblich für den Eigenkonsum gewesen. Das Gegenteil konnte nicht bewiesen werden. Gleichwohl sie „Probleme mit einer günstigen Prognose“ habe, sprach sich die Staatsanwältin für Bewährung aus. Das Gericht folgte dem Antrag: „Wenn es so weiter geht, bleibt nur noch Knast.“