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Wolf-Problematik Der Wolf ist nicht willkommen

Für Annegret Schwarz, Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Bismark, gefährdet der Wolf die Lebensqualität im ländlichen Raum.

Von Rudi-Michael Wienecke 05.05.2017, 01:01

Bismark l Mit ihrer Stellungnahme zur „Leitlinie Wolf“ gab sich Bürgermeisterin Annegret Schwarz größte Mühe. Gemeinsam mit Landwirten, Jägern oder Tierhaltern arbeitete sie das Papier aus. Die Resonanz darauf ist groß. Amtskollegen von Schwarz, nicht nur aus der Altmark sondern auch aus der Börde, wollen die Stellungnahme zur Verfügung gestellt bekommen. Exemplare wurden auch an das Umweltministerium und die Bauernverbände verschickt.

Die Bismarker Bürgermeisterin, die sich selbst als „Landkind“ bezeichnet, wird sehr deutlich: „Wir werden mit dem Wolf leben müssen. Wir wurden aber nicht gefragt, als er angesiedelt wurde.“ Das Raubtier sei nicht alleiniges Problem der Landwirtschaft, sondern der gesamten Landbevölkerung.

Die Lobby aus einigen Städtern und Umweltverbänden würden die Lebensqualität der Landbevölkerung und deren Schutzwürdigkeit aufs Spiel setzen. Der derzeitige Umgang mit dem Wolf schade dem Tourismus im ländlichen Raum und der Wirtschaft. Nicht nur als Bürgermeisterin einer Kommune, die auch Träger von Kindereinrichtungen ist, lehne Schwarz es ab, dass der Wolf „in Watte gepackt wird“, sondern auch als private Pferdehalterin und -sportlerin.

Angesichts der Leitlinie, die das Zusammenleben mit dem Wolf möglichst konfliktarm gestalten soll, stellt Schwarz Fragen: Wer will eine Rückkehr der Wölfe in einer Art und Weise, wie sie sich gegenwärtig abzeichnet? Wer hat das beschriebene Ziel festgelegt? Gab es Interessenabwägungen? Ist das Schutzobjekt „Wolf“ in Anbetracht der rasant steigenden Population noch zeitgemäß? Warum wird das schutzwürdige Interesse am Wolf über das der Nutztiere und deren artgerechter Haltung gestellt? Warum wird der Verlust der Freiheit, der freien Bewegung, der Landbevölkerung in Kauf genommen? Warum wird in Kauf genommen, dass durch ein politisches Ziel ein nicht zu reparierender wirtschaftlicher Schaden entsteht?

In ihrer Stellungnahme geht die Bismarker Bürgermeisterin davon aus, dass der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Bereits heute könnten 80 bis 90 Tiere geschossen werden, ohne die Art im Bestand zu gefährden. Die gegenwärtige Art der Vergrämung in Deutschland sei nicht ausreichend. Das Raubtier müsse wieder lernen, dass der Mensch sein natürlicher Feind ist. Daher müsse der Wolf, nach Klärung der Haftungsfragen, wieder in das Jagdrecht aufgenommen werden.

Jäger und Jagdgenossen würden unter der vom Wolf verursachten Rudelbildung des übrigen Wildes leiden. Belagere eine große Rotte Sauen landwirtschaftliche Flächen, treten Wildschäden in Größenordnungen zu Lasten der Jagdgenossenschaften beziehungsweise Jäger auf.

Eine weitere Folge der Wiederansiedlung sei massiver Verlust der Lebensqualität. Pilzsucher und Spaziergänger trauten sich nicht mehr in den Wald, Reiter würden von Wölfen verfolgt werden. Eltern hätten Angst, ihre Kinder in der Natur spielen zu lassen.

Laut Schwarz besitze der Wolf einen zu übertriebenen Schutzstatus. Tierhalter, die beim Versuch ihre Herde zu schützen den Raubsäuger töten oder verletzen, würden sich strafbar machen. Die Bürgermeisterin verlangt für Deutschland eine Art Notabwehrrecht, wie es bereits Frankreich seinen Schäfern zugestanden habe.

Auch an den aktuellen Entschädigungsregelungen, es handele sich um „Kannbestimmungen“ übt Schwarz in ihrer Stellungnahme massive Kritik. „Wenn wir uns den Luxus einer unbegrenzten Wolfsansiedelung leisten, sollte das Land/der Bund auch unbegrenzt haften.“ Ausdrücklich bezog Schwarz auch Schäden mit ein, die durch das Ausbrechen von Herden geschehen. Hobbytierhalter, wie Pferdehalter, gingen nach der derzeitigen Regelung komplett leer aus, wenn Wölfe in den Herden wüten. Sie hätten keinen Anspruch auf Entschädigung.

Aktuell werde die Weidetierhaltung durch den zusätzlichen Aufwand für den Schutz vor Wölfen in Frage gestellt. Zusätzlich geforderte Schutzmaßnahmen hätten sich darüber hinaus in vielen Fällen als unwirksam herausgestellt oder seien aufgrund der Weite der Landschaft nicht umsetzbar. Bezüglich der Finanzierung der Präventionsmaßnahmen fordert Schwarz: „Hier sollte der Grundsatz gelten: Wer bestellt, der muss bezahlen. Und die Landwirte, Züchter und Landbevölkerung haben nicht bestellt.“