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Satzung Sülzetal kassiert für Bürgerhäuser

Für die Benutzung gemeindeeigener Räume wird künftig eine Gebühr fällig. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

Von Mathias Müller 14.09.2016, 01:01

Osterweddingen l Monatelang haben die Verwaltung und die Mitglieder in den Ausschüssen des Gemeinderates des Sülzetals um die Formulierungen in der neuen Satzung über die Benutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten und die Erhebung von Gebühren dafür gerungen. Dann ging es bei der ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause, bei der die Satzung zur Abstimmung stand, ganz schnell. Ohne eine weitere Debatte wurde das kommunale Gesetz mit einer deutlichen Mehrheit angenommen und auf den Weg gebracht. „Der Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung in ihrer jetzigen Form zu beschließen“, hatte zuvor noch Gemeinderat und Sozialausschussvorsitzender Marco Falkenberg (CDU) seinen Ratskollegen mit auf den Weg zur Abstimmung gegeben.

Falkenberg und seine Kollegen im Sozialausschuss waren in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung maßgeblich daran beteiligt, die Satzung in ihrer jetzigen Form zu beschließen. Die Satzung regelt in siebzehn Paragrafen die Modalitäten, wenn Privatpersonen, Vereine, kommerzielle Veranstalter oder Firmen die der Gemeinde Sülzetal gehörenden Gebäude benutzen wollen und tritt am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Zu den kommunalen Gebäuden gehören das Bürgerhaus Langenweddingen, Bürgersaal Bahrendorf, Festhalle Altenweddingen, Festhalle Sülldorf, Sport- und Vereinshaus Dodendorf, Gemeindesaal Altenweddingen, Gemeindesaal Schwaneberg, Feuerwehrraum Stemmern sowie Kegelbahn und Sport- und Vereinshaus Altenweddingen.in der letzten Sozialausschusssitzung am 30. Mai 2016 wurden die Anregungen aufgenommen und die Endfassung liegt als Anlage bei“, hieß es in der Beschlussvorlage.

Bestandteil der Satzung sind die Gebührentarife, die bei der Nutzung der Gemeinderäume zu zahlen sind (siehe Info-Kasten). Hinzu kommen Betriebskostenpauschalen und die Kosten für die Reinigung der Räume. „Die Satzung für die Benutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten wurde seit 13. September 2012 nicht geändert. Mehrmals wurden im Sozialausschuss Hinweise und Änderungen diskutiert, es gab mehrere Entwürfe, die jedoch nicht zum Abschluss geführt haben. Aufgrund der Diskussionen

Mit der beschlossenen Satzung erhoffe sich die Gemeinde Sülzetal eine Erhöhung der finanziellen Erträge aus der Vermietung der kommunalen Räume. Veranstaltungen der Gemeinde haben Vorrang gegenüber privaten Veranstaltungen oder denen von Vereinen.

Die neue Satzung sieht auch eine Reihe von Ermäßigungen vor. „Führen eingetragene, gemeinnützige Vereine der Gemeinde Sülzetal Veranstaltungen, die der Förderung des kulturellen Lebens und der Pflege der Gemeinschaft dienen, ohne Bewirtung oder vereinsinterne Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen) durch und erheben keinen Eintritt, sind nur die Reinigungskosten zu entrichten“, heißt es in der Satzung. Das gelte auch, wenn die Vereine eine Bewirtung ihrer Gäste durchführen würden. Erheben die Vereine für ihre Veranstaltungen hingegen Eintrittsgeld, müssten sie die Hälfte der ansonsten üblichen Gebühren für die Nutzung der kommunalen Räume an die Einheitsgemeinde Sülzetal zahlen.

Eine Sonderregelung sieht die beschlossene Satzung für die Ortsbürgermeister der Einheitsgemeinde Sülzetal vor. Sie dürfen in den Räumen im Jahr bis zu drei Veranstaltungen durchführen, ohne dafür Kosten von der Verwaltung berechnet zu bekommen.