1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Rathaus wird zum Schmuckstück

Stadtrat Rathaus wird zum Schmuckstück

Die Sanierung des Rathauses in Wanzleben geht voran. Darüber informierte Bürgermeister Thomas Kluge auf der jüngsten Ratssitzung.

Von Mathias Müller 11.07.2017, 01:01

Wanzleben l Nach einer Information von Wanzlebens Bürgermeister Thomas Kluge (parteilos) bei der Sitzung des Stadtrates in Seehausen sind die Arbeiten im Dachgeschoss des Rathauses abgeschlossen. Die Rüstung sei bereits um sechs Felder reduziert worden.  Die restliche Rüstung bleibe zunächst stehen, um für die Erneuerung des Gewölbes, das zum Archiv des Standesamtes gehört, zu dienen.

Die Fertigstellung des Ausbaus der zweiten Etage des Rathauses sei nach den Worten von Kluge für September dieses Jahres vorgesehen. Der Putz im Sicherheitsbereich dürfe von einer Fachfirma entfernt werden, die Freigabe solle vom Denkmalamt erfolgen. Ebenso sei die Verblechung der Giebelwände zur Hofseite des Rathauses abgeschlossen. Danach seien die Blitzschutzarbeiten erfolgt.

Weiterhin wolle die Stadt Wanzleben nach den Worten ihres Bürgermeisters weiter am Stadtumbau und der Aufwertung der Sarrestadt arbeiten.

„Der vorzeitige Maßnahmebeginn für die weitere Beantragung einer einhundertprozentigen Förderung zur Sanierung des historischen Rathauses ist gestellt, mit einer positiven Entscheidung wird in den nächsten Tagen gerechnet“, versicherte Bürgermeister Kluge vor dem Stadtrat.

Bei seiner Sitzung im Seehäuser Sonnensaal hat der Stadtrat Wanzleben ebenso die Satzung über die Erhebung eines einmaligen Straßenausbaubeitrags im Gebiet der Einheitsgemeinde einstimmig beschlossen. Dieser Beitrag gilt nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und ist für straßenbauliche Maßnahmen zu erheben.

Mit der neuen Straßenausbaubeitragssatzung reagiert die Stadt Wanzleben auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle und auf eine des Verwaltungsgerichts Magdeburg zur Tiefenbegrenzungsregelung von Grundstücken. Die Überprüfung der derzeitigen satzungsmäßigen Regelungen zur Tiefenbegrenzung von 45 Metern habe nicht korrekt den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen und zur Unwirksamkeit der Satzung in ihrer damaligen Form geführt.

Die Überprüfung habe vielmehr auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde eine Tiefenbegrenzung von 33 Metern ergeben, die vom Innenbereich in den Außenbereich übergehe.  Obendrein wurden die übergroßen Wohngrundstücke um 951  auf 1236 Quadratmeter erweitert.