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Amtsgericht Fall zu Tragödie von Wienrode abgeschlossen

Nach einer Tier-Tragödie im Harz ist der Fall juristisch abgeschlossen: Gegen den Verursacher wurde ein Tierhaltungsverbot verhängt.

Von Dennis Lotzmann 01.11.2020, 00:01

Wienrode l Das Entsetzen im Dorf war groß, als am Morgen des 5. April 2019 Vertreter des Kreis-Veterinäramtes in Wienrode vorfuhren und auf einem Grundstück zahlreiche tote Tiere fanden. Mehr noch: Weil sich die Kadaver laut damaliger Auskunft der Kreis-Veterinäre bereits im Zustand fortgeschrittener Verwesung befanden, konnte die exakte Zahl der verendeten Schafe und Ziegen sowie Enten, Hühner und Kaninchen nur geschätzt werden. Wahrscheinlich 34 Tiere seien – vermutlich aufgrund totaler Vernachlässigung – bereits vor längerer Zeit verendet, hieß es seinerzeit. Darunter waren nach Informationen der Volksstimme wohl allein elf tote Schafe.

Mittlerweile – gut anderthalb Jahre später – sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie der Kreis-Ordnungs und -Veterinärbehörde faktisch abgeschlossen. Das bestätigen Hauke Roggenbuck, Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt, und Jessica Walzak, Sprecherin der Harzer Kreisverwaltung, auf Anfrage der Volksstimme übereinstimmend.

Wobei die Staatsanwaltschaft den Fall vergleichsweise früh zu den Akten legen konnte, wie Oberstaatsanwalt Roggenbuck sagt. Die Vorwürfe gegenüber dem beschuldigten Tierhalter hätten keinen strafrechtlichen Tatbestand erkennen lassen. Daher sei der Fall zwecks Verfolgung im Ordnungswidrigkeitsverfahren (Owig) an die Kreisverwaltung abgegeben worden, so der Behördenchef.

Was Jessica Walzak bestätigt: „Da nicht mit hinreichender Sicherheit eine vorsätzliche Handlung nachgewiesen werden konnte, wurde das Strafverfahren eingestellt und der Vorgang an den Landkreis übergeben.“ Dort sei ein Owig-Verfahren betrieben und über das Ergebnis schließlich final am Amtsgericht Wernigerode verhandelt worden. Das Resultat: „Das vom Veterinäramt vorgeschlagene Bußgeld in Höhe von 5600 Euro wurde gerichtlich bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig“, so Jessica Walzak auf Anfrage.

Zudem seien dem Tierhalter auch die Verfahrenskosten auferlegt worden. Diese beinhalteten beispielsweise die Kosten für den Einsatz der Veterinäre vor Ort in Wienrode, Laborkosten sowie Kosten für die Entsorgung der Tierkadaver und weitere Auslagen. „In diesem Zusammenhang“, so die Sprecherin der Kreisverwaltung, „hat der Landkreis Harz einen Kostenbescheid im unteren vierstelligen Bereich erlassen“.

Allerdings seien trotz Rechtskraft des Urteils bislang weder die 5600 Euro Geldbuße gezahlt noch die Forderungen aus dem Kostenbescheid beglichen worden, heißt es aus dem Landratsamt weiter. Wobei der betroffene frühere Tierhalter die Forderungen als solche gegenüber der Volksstimme bestätigt hat. Er habe, so der namentlich bekannte und heute 41-Jährige, nach der damaligen Aktion alles in allem bislang schon über 10.000 Euro gezahlt, erklärte er jüngst am Telefon.

Wie auch immer. Die Kreisverwaltung sei daran interessiert, hinsichtlich der offenen Forderungen eine einvernehmliche Lösung mit dem Betroffenen zu finden und werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Bußgeld und die Verfahrenskosten einzutreiben, so die Sprecherin.

Neben besagter Geldbuße und den finanziellen Forderungen ist laut Verwaltungsbehörde gegenüber dem Mann auch ein Tierhaltungsverbot für landwirtschaftliche Nutztiere verhängt worden. In diese Kategorie fallen laut Veterinäramt beispielsweise Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Tauben. Zudem seien auch Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Bienen, Fische und Damwild sowie Schwarz- und Muffelwild sowie Kameliden und Kaninchen dieser Kategorie zuzuordnen.

Die Aktion in Wienrode, die damals nach Recherchen der Volksstimme nach Hinweisen aus dem dörflichen Umfeld erfolgte, war vorsorglich auch von der Polizei begleitet worden. Wissend um die Rahmenbedingungen vor Ort hatte nach Informationen der Volksstimme die Veterinärbehörde die Polizei hinzugezogen.

Ein Schritt, den Mitglieder der Feuerwehr Blankenburg begrüßten: Auf dem Areal hätten zahlreiche Messer, die man üblicherweise wohl zum Schlachten von Tieren benutze, herumgelegen, erinnert sich ein Wehrmitglied an den damaligen Einsatz. Weil der Tierhalter an jenem Freitagmorgen im April vergangenen Jahres vergleichsweise aggressiv aufgetreten sei, sei die Präsenz der Polizei gut und richtig gewesen.

Zumal der heute 41-Jährige auch einschlägig polizeilich bekannt sei, wie der Harzer Reviersprecher Sebastian Piechulik auf Anfrage bestätigt. Der Polizeihauptkommissar wollte hinsichtlich früherer Taten nicht ins Detail gehen. Nach Informationen der Volksstimme sollen aber Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung bereits aktenkundig sein.