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Satzung Neue Spielregeln für Straßenmusiker

30 Minuten spielen, dann Pause und Standortwechsel - diese Regeln sollen künftig für Straßenmusiker in Wernigerode gelten.

Von Ivonne Sielaff 05.11.2015, 00:01

Wernigerode l Ob mit Klavier, Flöte oder Saxofon, Straßenmusiker sind eine Bereicherung – solange sie gut spielen. Schiefe Töne und Lieder in der Endlosschleife sorgen dagegen für genervte Passanten und Händler. Deshalb sollen für musikalische Darbietungen auf den Straßen der Wernigeröder Altstadt zukünftig strengere Regeln gelten. Festgeschrieben sind sie in der neuen Sondernutzungssatzung, über die der Stadtrat am heutigen Donnerstag abstimmt.

Laut neuer Satzung sollen maximal drei Künstler zeitgleich auftreten. Musiziert werden darf grundsätzlich zwischen 10 und 17.30 Uhr – und zwar begrenzt auf eine halbe Stunde. Nach 30 Minuten Ruhezeit ist der Standort zu wechseln. Der Abstand vom ursprünglichen Spielort muss mindestens 150 Meter betragen. Besonders laute oder störende Instrumente sind verboten – ebenso wie elektrische Verstärker und Wiedergabegeräte.

Bisher waren musikalische Darbietungen in Wernigerode nicht so streng reglementiert. In der Vergangenheit durften Musiker an selbst gewählten Stellen in der Innenstadt 30 Minuten am Stück spielen. Seit 2013 gilt das Rotationsprinzip im Halb-Stunden-Rhythmus, um Abwechslung für Anwohner und Händler zu garantieren. Die neuen Regeln waren aber lediglich in einer internen Arbeitsanweisung der Verwaltung festgeschrieben (wir berichteten).

Mit dem Paragraphen in neuen Satzung wolle er den Geschäftstreibenden nun etwas in die Hand geben, um Verstöße zu melden, erklärte Ordnungsamtschef Gerald Fröhlich im Ordnungsausschuss. „Woher weiß ein Künstler, wie viele Musiker bereits spielen?“, wollte Mario Schlieper (parteilos, SPD-Fraktion) wissen. „Muss er sich selbst einen Überblick verschaffen?“ Es sei so geplant, dass sich die Musiker ab 9 Uhr im Ordnungsamt eine Genehmigung ausstellen lassen können, so Fröhlich. „Und wir geben nur drei Genehmigungen pro Tag heraus.“ Zudem störte sich Schlieper an der Lautstärke-Regelung. „Die Qualität des Musizierens sollte dadurch nicht verdrängt werden.“ Es sei schlimmer, schlechte leise Musik zu ertragen, als qualitativ hochwertige laute. „Die Straßenmusik soll das öffentliche Geschehen bereichern, nicht übertönen“, entgegnete Fröhlich. Deshalb sei es wichtig, gewissen Dezibelwerte einzuhalten, so der Ordnungsamtsleiter.

Das Thema Casting für Straßenmusiker stand indes nicht erneut zur Debatte. Vor zwei Jahren hatte Stadtrat Rainer Schulze (SPD) angeregt, dass Künstler vor ihrem Auftritt vor einer Fachjury vorspielen müssen. Wer mit Musik oder Gesang in der Bummelmeile Geld verdienen möchte, sollte zuvor sein Talent unter Beweis stellen, so Rainer Schulze damals. Als Beispiel führte er die Stadt München an, in der sich Bewerber für eine Genehmigung erst einem Musikexperten stellen müssen. Der Vorschlag fiel durch. Verwaltungsaufwand und Kosten für die Castings seien zu hoch, hieß es damals.