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Ordnungsamt Neue Regeln für Wernigerodes Straßenmusiker

Touristenmagnet oder Quälgeister - Wernigerode ist bei Straßenmusikern uneins. Die Künstler müssen sich auf neue Regeln einstellen.

Von Ivonne Sielaff 27.11.2018, 00:01

Wernigerode l Ob mit Klampfe in der Hand, mit Flöte oder A cappella – Straßenmusiker gehören zum Stadtbild von Wernigerode dazu. Sie verleihen Wernigerodes Bummelmeile zwischen Stadtecke und Westerntor musikalisches Flair, sind sich viele Wernigeröder und Touristen einig.

Es gibt aber auch andere Stimmen. Viele Mitarbeiter in den Geschäften „finden das nicht so schön, wenn den ganzen Tag vor dem Laden gedudelt wird“, weiß Ordnungsdezernent Volker Friedrich. „Straßenmusik ist ein zweischneidiges Schwert. Um allen Interessen gerecht zu werden, müssen wir sie reglementieren.“

Instrument dafür ist die Sondernutzungssatzung, die genau vorschreibt, was im öffentlichen Raum erlaubt ist und was nicht. Die Satzung wird derzeit überarbeitet. Auch die Straßenmusiker müssen mit Änderungen rechnen. Generell müssen die Musiker sich vor ihrem Auftritt eine Erlaubnis im Ordnungsamt besorgen. 123 solcher Genehmigungen wurden 2018 bisher erteilt. Im Jahr 2017 waren es insgesamt 81.

Zeitgleich dürfen maximal drei Künstler beziehungsweise Gruppen spielen. Musiziert werden darf zwischen 10 und 19.30 Uhr. Und jetzt wird es kompliziert:

Laut aktueller Satzung „beginnend mit jeder vollen Stunde jeweils eine halbe Stunde lang“. Die zweiten 30 Minuten jeder Stunde sind Ruhezeit. Nach seiner Aufführung muss der Künstler seine Instrumente zusammenpacken und mindestens 150 Meter weiter ziehen. Der Abstand zwischen den einzelnen Musikern - bisher auch 150 Meter - soll auf 250 Meter erweitert werden. „Um akustische Störungen untereinander zu vermeiden“, erläutert Marcus Meier, zuständiger Mitarbeiter im Ordnungsamt. Das sei aber kein Problem. „Die Stadt ist groß genug“ so Meier.

Eine weitere wichtige Neuerung: Straßenmusiker sollen künftig fünf Euro für die „Lizenz zum Flöten“ löhnen. „Wir haben einen erheblichen Kontroll- und Verwaltungsaufwand“, begründet Amtschefin Anja Münzberg die Änderung. Und es werde verlangt, für jedes Verwaltungshandeln Kosten zu erheben. Alle anderen Nutzer öffentlicher Flächen müssten ebenfalls Gebühren zahlen. Und fünf Euro seien nicht zu hoch angesetzt.

Protest kommt aus Richtung der SPD: Es sei nicht klug, eine Gebühr zu nehmen, sagt Siegfried Siegel. Das schrecke Musiker ab. „Sie sind eine Bereicherung für die Stadt, sie stellen sich auf die Straße und machen Musik, anstatt sich nur mit dem Hut hinzusetzen“, so der SPD-Politiker. Vor allem von den Musikschülern, die sich „bei Wind und Wetter“ hinstellen, dürfe man keine Gebühr verlangen.

„Mit den fünf Euro retten wir natürlich nicht den Stadthaushalt“, so Dezernent Volker Friedrich. Die Schüler seien ein Fall für sich. „Die machen schöne Musik. Bei anderen wiederum zieht es einem nach zwei Titeln die Stümpfe aus.“

Die Ordnungsamtsmitarbeiter wollen beispielsweise bei den Musikschülern „nach Augenmaß entscheiden“, fügt Amtchefin Münzberg hinzu. „Das gibt die neue Satzung her.“ Bei allen anderen, die gewerblich musizieren, sei es legitim, eine Gebühr zu erheben.

Hintergrund: Über Straßenmusik wird in Wernigerode schon lange debattiert. Vor fünf Jahren gab es sogar den Vorschlag, die Musiker im Ordnungsamt vorspielen zu lassen, um Kontrolle über die Qualität der Auftritte zu haben. Die Idee wurde verworfen. Verwaltungsaufwand und Kosten für die Castings seien zu hoch.