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Corona Kurze Blockade am Heidelberg

Unbekannte versuchten, den Einzug von Bewohnern der Zast Halberstadt in das Jugendgästehaus in Blankenburg (Landkreis Harz) zu verhindern.

Von Jens Müller 24.11.2020, 00:01

Blankenburg l „Kein Heim“ steht mit blauer Farbe auf dem Baumstamm, der am frühen Montagmorgen quer über der Straße Heidelberg in Blankenburg lag. Wohl kein Zufall. Denn just am Montag (23. November) sollten die ersten Flüchtlinge aus der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (Zast) aus Halberstadt ihr Übergangsquartier im dortigen Jugendgästehaus beziehen. Der Baumstamm mit der eindeutigen Meinungsäußerung sollte ihnen wohl den Weg versperren. Die Barriere wirkte allerdings nur kurz. Denn bereits um 5.50 Uhr rückten sechs Kameraden der Blankenburger Feuerwehr an und entfernten den Stamm, der augenscheinlich frisch zu diesem Zwecke gefällt und als Barriere auf die Straße gelegt worden war.

Wie das Landesverwaltungsamt in Halle auf Volksstimme-Anfrage mitteilte, haben am späten Montagmorgen insgesamt 29 Menschen ihre neue Unterkunft in dem Blankenburger Schullandheim bezogen - konkret 23 Kinder und sechs Frauen aus sechs Familien. Das Haus war zu diesem Zweck in den vergangenen Tagen extra hergerichtet worden. Denn wegen der Corona-Pandemie musste die Herberge, die sich auf Klassenfahrten und Schüler-Camps spezialisiert hat, ihre Pforten geschlossen halten. „Die Belegung soll langsam und Schritt für Schritt erfolgen“, so Behördensprecherin Denise Vopel.

Laut Innenministerium könnte das Schullandheim maximal 85 Menschen aufnehmen. Ob diese Zahl aber überhaupt erreicht werde, sei allerdings fraglich und hänge nicht zuletzt vom Pandemie-Verlauf in der Zast in Halberstadt ab.

Mit Stand vom vergangenen Freitag waren laut Landesverwaltungsamt insgesamt 776 Personen in allen Einrichtungen der Zast untergebracht. Die Belegung sei pandemiebedingt deutlich reduziert worden; die Belegung der Hauptstelle in Halberstadt auf aktuell 50 Prozent der regulären Bruttokapazität. Mit Stand 20. November seien dort nunmehr 528 Personen untergebracht. Die Außenstelle in Quedlinburg werde weiterhin und für die Dauer der Corona-Pandemie als Quarantäneunterkunft vorgehalten. „Hier sind zur Zeit 14 positiv getestete Bewohner und weitere acht Kontaktpersonen untergebracht. Aufgrund der überschaubaren Anzahl positiv getesteter Bewohner muss die Außenstelle Quedlinburg auch nur zeitweise und mit geringer Personenanzahl belegt werden“, so die Hallenser Behörde.

Die Teststrategie, die insbesondere eine frühzeitige Testung von neu in der Zast ankommenden Asylbewerbern sowie bei jeglichen Verlegungen und Verteilungen vorsehe, ermögliche es, infizierte Personen frühzeitig zu erkennen und ein Ausbruchsgeschehen zeitnah einzudämmen.

Bei der zeitlich begrenzten Inbetriebnahme der Außenstelle in Blankenburg – sie solle bis Ende April nächsten Jahres vorgehalten werden – handele sich um eine weitere Vorsorgemaßnahme. „Die Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für Gruppen, insbesondere Familien mit Kindern sowie Schwangere und Personen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, werden seit Beginn der Corona-Pandemie ergriffen“, heißt es vom Landsverwaltungsamt. Solche Risikogruppen werden demnach in Außenstellen in Halberstadt und seit dem 3. September in Pansfelde untergebracht. Die Unterbringung in zwei weiteren Außenstellen in Halberstadt und Benneckenstein seien beendet worden. Familien mit Kindern würden weiterhin in der eigens dafür vorgesehenen Landesaufnahmeeinrichtung in Bernburg untergebracht.

Wie Denise Vopel erläuterte, sei das Land seit Pandemiebeginn auf der Suche nach geeigneten Gebäuden, um weitere Vorsorge zu treffen und eine Überbelegung anderer Standorte zu vermeiden. „Das Schullandheim Blankenburg wurde in diesem Zusammenhang als vorübergehendes Unterbringungsobjekt geprüft und als geeignet zur Unterbringung von schutzbedürftigen Asylbegehrenden aus der oben benannten Gruppe angesehen“, so die Verwaltungssprecherin.

Wie das Polizeirevier Harz auf Nachfrage erklärte, wird nach der Baumfällaktion vom Montagmorgen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt.