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Prozess Anklage gegen Ex-AfDler wegen Kinderpornos

Vor dem Amtsgericht Wernigerode ist ein Mann aus Schmatzfeld angeklagt. Dem Ex-AfD-Politiker wird der Besitz von Kinderpornos vorgeworfen.

Von Dennis Lotzmann 30.05.2020, 01:01

Schmatzfeld l Die Freude über den errungenen Sitz im Gemeinderat Nordharz währte für den damals 41 Jahre alten Politiker der AfD nicht lange. Noch während der Frist zwischen Urnengang und konstituierender Sitzung des Gremiums wurde der Kommunalpolitiker buchstäblich von seinem Privatleben eingeholt und aus der Politik katapultiert. Nachdem bei einer Reparatur einer Computerfestplatte des Mannes kinderpornografisches Material entdeckt worden war, schlugen Polizei und Staatsanwaltschaft im Juni 2019 zu.

Und sie wurden beim Durchforsten von Festplatten und Speichermedien augenscheinlich fündig: Knapp ein Jahr nach der spektakulären Razzia hat die für die Thematik Kinderpornografie zuständige Staatsanwaltschaft in Halle den Mann vor Gericht angeklagt.

Das hat Behördensprecher Klaus Wiechmann auf Anfrage gegenüber der Volksstimme bestätigt. „Wir haben gegen den Mann wegen des Besitzes von kinderpornografischen Materials Anklage vor dem Amtsgericht Wernigerode erhoben.“ Nunmehr müsse seitens des Gerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden werden.

Diesen Verfahrensstand bestätigt auch der Magdeburger Landgerichtssprecher Christian Löffler. Man sei gerade im Zwischenverfahren, in dem sich der Angeschuldigte zur Sache äußern könne. Das habe er auch getan und Beweisanträge gestellt, so Löffler. Anschließend entscheide das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Werde dies bejaht, sei noch 2020 mit einer Verhandlung vor dem Strafrichter zu rechnen.

Dann dürften die Vorgänge vom Juni 2019 noch einmal ausführlich thematisiert werden. Der Schmatzfelder stand damals ein gutes Stück im Rampenlicht und wollte für die AfD auf politischer Bühne durchstarten. Sowohl im Harzer Kreistag als auch im Gemeinderat Nordharz und zudem im Ortschaftsrat seines Heimatdorfs.

Während er bei der Abstimmung zum Kreistag am 26. Mai erfolglos blieb, holte er auf Gemeinderatsebene in den acht Ortsteilen mit 802 Stimmen gleichauf mit einem anderen Kandidaten die meisten Stimmen. Was nicht zwingend überraschte, denn als einziger AfD-Anwärter auf dem Stimmzettel konnten die Sympathisanten der Alternative für Deutschland nur bei ihm ihr Kreuz machen. Pikantes Detail: Bei der Wahl für den Ortschaftsrat fiel der 41-Jährige im Heimatdorf wiederum mit Pauken und Trompeten durch.

Wenige Tage später wurde dem Mann nach Informationen der Volksstimme ein Schritt, den man salopp als dilettantisch bezeichnen könnte, zum Verhängnis. Weil eine Computerfestplatte nicht mehr richtig funktionierte, wandte sich der Schmatzfelder an einen Studenten. Und dieser war tatsächlich versiert, bekam das Speichermedium wieder zum Laufen und entdeckte dabei Bilder mit Kindern in eindeutigen Posen. Der Hobbybastler schaltete die Polizei ein, die wenig später zur Hausdurchsuchung auf der Matte stand.

Damit machte der damals 41-Jährige nicht nur ungewollt Schlagzeilen, sondern manövrierte sich ob der Schwere der Vorwürfe auch ins politische Abseits. Wenige Stunden nach der Razzia trat der Mann aus der AfD aus und ging zunächst auf Tauchstation. Kurz vor der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats Nordharz Ende Juni 2019 zog der Schmatzfelder dann auch hier Konsequenzen und erklärte gegenüber Bürgermeister Gerald Fröhlich (parteilos) seinen Mandatsverzicht.

Kleiner Aspekt am Rande: Da der 41-Jährige bei der Gemeinderatswahl der einzige AfD-Kandidat auf dem Stimmzettel war, hatte er einerseits besonders viele Stimmen eingefahren. Andererseits konnte die Partei keinen Nachrücker in den Gemeinderat schicken, als der Mann auf sein Mandat verzichtete. Damit bleibt in den kommenden vier Jahren ein Platz im Gemeinderat unbesetzt.

Lässt das Gericht die Anklage zu, kommt es zur öffentlichen Hauptverhandlung. Kommt es dort zum Schuldspruch, drohen dem Mann nach Informationen aus Justizkreisen entweder eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Diese maximale Haftstrafe resultiere aus dem Umstand, dass es sich beim gespeicherten kinderpornografischen Material tatsächlich um Kinder handele. Ginge es um Jugendliche, läge die maximale Haftstrafe bei zwei Jahren, so ein Jurist.